Rollstuhlfahrer am Meetingtisch mit Kollegen und Laptop
News 03.08.2012 Bundesarbeitsgericht

Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags entfällt jedoch die Anhörungspflicht.

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