Bereitschaftsbetreuerin ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Die Klägerin und ihr Ehemann sind Bereitschaftsbetreuer im Auftrag des Jugendamtes der Landeshauptstadt Dresden. In Krisensituationen bieten sie für ein bis drei Kinder unter sieben Jahren einen Betreuungsplatz in ihrer Wohnung. Diese Plätze können kurzfristig belegt werden, wenn das Jugendamt ein Kind wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut nimmt. Dafür ist die Klägerin 24 Stunden täglich für das Jugendamt erreichbar. Sie erhält eine entsprechende steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Die Klägerin beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Feststellung, dass sie bei der Landeshauptstadt Dresden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sei. Die Rentenversicherung kam zu dem Schluss, dass keine abhängige Beschäftigung vorliege. Dagegen wandte sich die Klägerin vor dem Sozialgericht.
Bereitschaftsbetreuung ist keine abhängige Beschäftigung
Das Sozialgericht Dresden hat die Klage abgewiesen. Nach Würdigung der Gesamtumstände handelt es sich bei der Bereitschaftsbetreuung um keine abhängige Beschäftigung. Zwar ist eine Bereitschaftsbetreuerin an weitgehende Vorgaben des Jugendamtes gebunden. Allerdings bleiben ihr auch Freiheiten bei der Ausgestaltung der Betreuung.
Die Klägerin wird bei der Betreuung von ihrem Ehemann unterstützt. Er hat den Vertrag mit dem Jugendamt mit unterschrieben. Eine derartige Vertragsgestaltung ist bei einer abhängigen Beschäftigung nicht üblich. Das der Klägerin gezahlte Betreuungsgeld in Höhe von nur ca. 23 Euro pro Tag und Betreuungsplatz hat eher den Charakter einer Aufwandsentschädigung als einer Vergütung. Die Einkünfte sind steuerfrei. Insgesamt konnte die Kammer damit eine abhängige Beschäftigung nicht bestätigen (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 15.11.2016, S 33 R 773/13).
Anlage:
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
§ 7 Beschäftigung
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. (…)
-
Kosten für lasergestützte Kataraktoperation bei „Grauem Star“ sind beihilfefähig
181
-
Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften auf 2027 verschoben
129
-
Kein Anspruch von Beamten auf Chefarztbehandlung in der Reha
18
-
Beamtin bekommt keine Beihilfe für Gentest
17
-
Landessozialgericht verneint Arbeitsunfall nach Akku-Explosion im Homeoffice
12
-
Wann die Beihilfe Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Operation übernimmt
10
-
Ledige Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe bei künstlicher Befruchtung
9
-
Beihilfe zahlt nicht für Viagra
81
-
Kein Dienstunfall bei Verletzung während des Dienstsports
8
-
Lehrerin bekommt nicht jedes Jahr Beihilfe für neue Perücke
8
-
Sturz beim Kaffeetrinken kann ausnahmsweise unfallversichert sein
30.09.2025
-
Kein Dienstunfall bei Verletzung während des Dienstsports
07.08.2025
-
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall
03.07.2025
-
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst
01.07.2025
-
Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften auf 2027 verschoben
03.02.2025
-
Unfall nach Wochenendausflug auf dem Weg zur Abholung von Arbeitsschlüsseln kann versichert sein
01.10.2024
-
Keine Anerkennung eines Dienstunfalls für Feuerwehrmann wegen Einsatz bei Amokfahrt
05.09.2024
-
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern
05.07.2023
-
Abriss der Bizepssehne als Dienstunfall eines Postbeamten
04.08.2022
-
Zahl der Pensionäre im öffentlichen Dienst ist leicht gestiegen
21.12.2021