Bundeskabinett beschließt einheitliches Online-Portal für Bund, Länder und Kommunen
Nach einem Kabinettsbeschluss vom 14.12.2016 sollen innerhalb von 5 Jahren möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen schneller online erreicht werden können. Die lange Suche im Netz nach der richtigen Stelle soll entfallen. Über jedes Verwaltungsportal - egal ob auf kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene - soll es vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.
"Die heute beschlossenen Regelungen sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten", so Bundesinnenminister de Maizière.
Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an.
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Portalverbund aller Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden
Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden zu einem "Portalverbund", das heißt zu einem "virtuellen Portal" verknüpft. Über individuelle Nutzerkonten wird es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren.
Grundgesetzänderung schafft Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.
Onlinezugangsverbesserungsgesetz verabschiedet
Das am 14.12.2016 ebenfalls im Bundeskabinett verabschiedete Begleitgesetz (Onlinezugangsverbesserungsgesetz - OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen) alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen 5 Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden. Um die Sicherheit des Portalverbundes zu gewährleisten, sieht das OZG vor, dass der Bund die Fragen der IT-Sicherheit mittels einer Rechtsverordnung regeln und allen am Portalverbund beteiligten vorgeben kann.
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