Unfallversicherungsschutz für Freiwillige
Freiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben Arbeits- und Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem Ebola-Virus. In diesem Fall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung.
Unfallkasse/Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation zuständig
"Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz über die jeweils entsendende Organisation", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation. Beamte oder Soldaten sind über den jeweiligen Dienstherren abgesichert.
Rücksprache mit Arbeitgeber
"Wer extra für einen Auslandseinsatz angestellt wird, sollte Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten", empfiehlt Breuer. Denn auf diese Arbeitsverhältnisse erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Regelfall nicht. Es sei denn, der zuständige Unfallversicherungsträger bietet eine spezielle Auslandsversicherung an, die der Arbeitgeber dann auch abschließt. Und: "Wer auf eigene Faust reist, ist nicht gesetzlich unfallversichert."
Unterweisung ist wichtig
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen zudem darauf aufmerksam, dass auch im Fall einer Entsendung die Bestimmungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten. Das heißt, die Gefährdungen für die Beschäftigten müssen beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Freiwilligen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Fragen der Hygiene und der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung unterwiesen werden.
-
Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Das planen die Bundesländer
9.018
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
1.1911
-
Besoldungsanpassung für Landesbeamte nach der TV-L-Tarifrunde 2023 abgeschlossen
4246
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
204
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
154
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
122
-
Stufenlaufzeit bei Korrektur einer Eingruppierung
116
-
Tausende Widersprüche gegen Beamtenbesoldung in Hessen
97
-
Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte
78
-
Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
74
-
Erste Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr
11.03.2026
-
Berliner Hochschulen fordern Finanzierung der Hauptstadtzulage
09.03.2026
-
Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Das planen die Bundesländer
26.02.2026
-
Amtsgerichtsdirektor mit Besoldungsklage erfolglos
10.02.2026
-
Eingruppierung einer medizinischen Fachangestellten
05.02.2026
-
Beschäftigte der Humboldt-Universität und der Freien Universität Berlin bekommen Hauptstadtzulage
19.01.2026
-
Vergütung für Umkleidezeiten im Rahmen von Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
08.01.2026
-
Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro pro Stunde
11.12.2025
-
Im Reisekostenrecht beträgt die "geringe Entfernung" höchstens zwei Kilometer
10.12.2025
-
Richterbesoldung in Thüringen verfassungswidrig?
10.11.2025