Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein auf dem Prüfstand
Bis 2007 wurden den Beamten in Schleswig-Holstein Jahressonderzahlungen in Form eines Bruchteils des Grundgehalts gewährt. Durch das Haushaltsstrukturgesetz 2007/2008 wurden diese für die unteren Besoldungsgruppen aufgrund der schlechten Haushaltslage reduziert und für die Besoldungsgruppen ab A 11 komplett gestrichen. Mehrere Verfahren von Klägern in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 16 wurden deswegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein verhandelt.
Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
In einem Fall hält das VG die Besoldung für zu niedrig und somit verfassungswidrig – und zwar für die Besoldungsgruppe A 7. Daher wird dieser Fall dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorgelegt. Die übrigen Klagen hat das VG abgewiesen.
GdP prüft Rechtsmittel gegen die abweisenden Urteile
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauert, dass das VG die Klagen der Beamten in den mittleren und höheren Besoldungsstufen abgewiesen hat. Die Gewerkschaft will jetzt prüfen, ob gegen die Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden können.
Maßstäbe für verfassungsgemäße Alimentation
Das BVerfG hat 2015 in mehreren Entscheidungen Vorgaben für eine verfassungsgemäße Alimentation von Beamten gemacht. Geprüft werden bspw. die Entwicklung der Besoldung im Vergleich zum Tarif im öffentlichen Dienst, das Abstandsgebot zur Grundsicherung oder im Vergleich zum Verbraucherindex. Ein Beamtengehalt muss demnach mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.
Forderung nach Handlungen der Landesregierung
„Wer meine, das benötigte Personal bei weiter gekürzten Bezügen und einer 41-Stunden-Woche gewinnen zu können, der täuscht sich gewaltig“, so der dbb-Landesvorsitzende Kai Tellkamp. Laut Finanzministerin Monika Heinold wird die Entscheidung des VG bei der 2019 geplanten Überarbeitung der Besoldungsstruktur beachtet. Geplant ist, den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein wettbewerbsfähiger zu machen.
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