Diskussion um Transparenzgesetz in Baden-Württemberg
Damit Menschen leichter an Informationen der Verwaltung kommen, wirbt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Stefan Brink für ein Transparenzgesetz.
Informationen der Verwaltung sollen einsehbar werden
Mit dem Gesetz sollen Informationen, die der Verwaltung vorliegen, in ein Portal gestellt und so besser geteilt werden können als bislang. Dabei könnte es zum Beispiel um Gutachten zur Standfestigkeit eines bestimmten Bauwerks gehen, um Bebauungs- oder Haushaltspläne. «Die meisten Zugriffe des Transparenzportals Hamburg hat das Baumkataster: Was stehen für Bäume in meiner Straße?», berichtete Brink.
«Bislang müssen sich Bürger an bestimmte Stellen wenden und einen Antrag stellen, um eine Information zu bekommen. Das kann mit Kosten verbunden sein», erklärte der Datenschützer. Über ein Transparenzportal hingegen könne jeder und jede schnell, anonym und kostenfrei Informationen abrufen.
Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart
Brink hatte vor einem Monat einen Gesetzentwurf vorgelegt und angemahnt, das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz müsse zügig zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Entsprechendes sieht auch der Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz vor.
Datenschutzbeauftrager weist Kritik von Kommunen zurück
Gemeindetag und Landkreistag hatten den Vorschlag zurückgewiesen. Die Umsetzung eines solch weitreichenden Gesetzes sei mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, was in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels ein völlig falsches Signal setzen würde, hieß es. Zudem gebe es wichtigere Themen wie Flüchtlinge und Klimawende.
Kritik am Vorhaben kam von den Kommunen. Brink kann das nicht nachvollziehen: «Die Kommunen in Baden-Württemberg sind eigentlich sehr bürgerfreundlich und wollen auch digital erfolgreich unterwegs sein», sagte er. «Das Transparenzgesetz steht für Bürgernähe und für digitale Verwaltung.» Es entlaste Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen enorm.
«Ich gehe davon aus, dass über den Weg vom Informationsfreiheitsgesetz hin zum Transparenzgesetz noch nicht ausreichend informiert wurde», sagte Brink. «Wenn es nicht kommen sollte, wäre das ein herber Rückschlag.»
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