Das „Einer-für-Alle“-Prinzip: Mit EfA das Rad nicht immer wieder neu erfinden
Mit dem „Einer für Alle“ (EfA)-Modell sollen Nutzer von behördlichen Onlineangeboten bundesweit auf Angebote zurückgreifen können, die sich in anderen Orten und Regionen der Republik bereits bestens bewährt haben. Beispielsweise einen BAföG-Antrag stellen. Das dies teilweise bereits möglich ist bzw. für viele weitere Dienste und Leistungen in naher Zukunft möglich gemacht wird, liegt am „Nachnutzer“-Prinzip von EfA. Anstatt 16-mal auf Landesebene, 400-mal auf Ebene der Kreise oder noch viel häufiger auf kommunaler Ebene immer wieder eigene (Insel-) Lösungen zu entwickeln, nutzen diese Verwaltungen einfach Dienste, die bereits von anderen Verwaltungen erfolgreich getestet worden und ihnen nach Erprobung zur Verfügung gestellt worden sind.
Das „Rollout“-Modell
Jedes Land soll also im Rahmen der interföderalen EfA-Kooperation Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder und deren Kommunen diese ebenfalls nutzen können und denselben Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Für diese flächendeckende Verbreitung von Onlinediensten aus Pilotregionen heraus, hat sich der neudeutsche Ausdruck „Rollout“ (Ausrollen) durchgesetzt. Länder und Kommunen müssen also nicht mehr jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern können durch kooperative Arbeitsteilung von den Digitalisierungskompetenzen anderer Länder oder Kommunen profitieren, die ihre Dienste für sie „ausrollen“. Der Wohngeldantrag muss so zum Beispiel nicht von jeder Verwaltung neu digitalisiert werden, sondern diese braucht einfach nur von einer anderen Verwaltung, die diesen bereits digitalisiert hat, zu übernehmen. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilt sich das bereitstellende Land mit den angeschlossenen Ländern und Kommunen.
Fertigungsstrecke
Um die Lösungen anderer Länder oder Kommunen übernehmen zu können, müssen sie sich lediglich mittels standardisierter Schnittstellen an die sogenannte „Fertigungsstrecke“ anbinden. Technische Grundlage für die EfA-Fertigungsstrecke ist eine landeseigene Antrags- und Prozessplattform. Diese umfasst einen Baukasten aus Vorlagen und standardisierten Abläufen. Die Anbindung der Onlinedienste an die Verwaltungen erfolgt nach dem Prinzip der Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Der Verwaltungsprozess wird medienbruchfrei digitalisiert – von der Beantragung, über die Genehmigung bis hin zum Absenden des Bescheids. Die im Rahmen der Verwaltungsleistung erfassten Daten werden im Online-Dienst lediglich verarbeitet und standardisiert an die zuständige Stelle übermittelt, sodass sie dort maschinenlesbar ins Fachverfahren übernommen und weiterverarbeitet werden können.
Rheinland-Pfalz: Ausweitung auf Kommunen
Die Fertigungsstrecke wird von den Ländern sukzessive auf die Kommunen ausgeweitet. So in Rheinland-Pfalz, wo im Juli 2025 damit begonnen wurde, alle Leistungen der Landesverwaltungen auch auf die kommunale Ebene auszurollen („Fertigungsstrecke 3.0“). Damit erhalten erstmals auch Städte, Landkreise und Gemeinden in diesem Bundesland ein strukturiertes und vom Land gefördertes Modell, um ihr gesamtes Leistungsspektrum digital anzubieten. Somit sollen auch solche Verwaltungsleistungen digitalisiert werden können, für die keine bundesweite oder länderübergreifende EfA-Nachnutzung in Betracht kommt.
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