Länder bekommen 1,4 Milliarden Euro für Verwaltungsdigitalisierung

Das Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ("Dachabkommen") ist damit am 30.1.2021 in Kraft getreten. Es bildet einen wichtigen Schritt für die Länder, die vorgesehenen Finanzmittel aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes zu erhalten.
Konjunkturmittel: 3 Milliarden EUR
Das Dachabkommen ist Voraussetzung für die Mittelvergabe aus dem Konjunkturpaket und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung. Das Geld ist Teil von drei Milliarden Euro an Konjunkturmitteln des Bundes. Die Mittel fließen zu ca. 50 Prozent in die föderale Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, zu 20 Prozent in ein Bundesprogramm und zu 30 Prozent in die digitale Infrastruktur.
Einer für Alle- Prinzip
Das Dachabkommen legt außerdem Umsetzungskriterien fest, etwa das „Einer für Alle“-Prinzip. Das Modell "Einer für Alle" besagt, dass jede digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Damit werden Kosten, Zeit und Ressourcen gespart, da nicht jede Lösung in 11.000 Kommunen einzeln entwickelt werden muss.
In einem nächsten Schritt werden bilaterale Verwaltungsabkommen zwischen den federführenden Bundesressorts und Ländern in den jeweiligen Onlinezugangsgesetz-Themenfeldern abgestimmt und unterzeichnet. Diese bilden mit dem Dachabkommen die rechtliche Grundlage für die konkrete Bereitstellung von Mitteln des Bundes aus dem Konjunkturpaket.
Ämter in ganz Deutschland müssen digitaler werden
Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Beauftragter der Regierung für Informationstechnik Dr. Markus Richter erklärte "Ob in Passau oder Flensburg, die Ämter in ganz Deutschland müssen digitaler werden. Gerade jetzt brauchen Bürgerinnen und Bürgern mehr digitale Angebote statt Wartezeiten im Bürgerbüro. Durch das Konjunkturpaket ist das nötige Geld dafür da. Mit dem Dachabkommen haben wir die Grundlage geschaffen, dass es jetzt schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird."
Das Onlinezugangsgesetz von 2017 sieht die Digitalisierung von 575 Verwaltungsdienstleistungen von Bunde und Ländern bis Ende 2022 vor.
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