Berlins Pläne zur Digitalisierung der Verwaltung

Nach dem Onlinezugangsgesetz muss die Verwaltung 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digitalisieren. Der Chief Digital Officer des Landes Berlin hat den aktuellen Stand und die Pläne zur weiteren Umsetzung vorgestellt.

Berlins Verwaltung hat bei der Digitalisierung noch einiges vor sich. Der Senat hat längst Besserung versprochen, aber es geht bisher nur langsam voran. Mitte Juni hat Innensenatorin Iris Spranger (SPD) angekündigt, dass die elektronische Aktenführung bis Ende 2024 landesweit eingeführt werden soll.

Prioritätenplan für Digitalisierung der wichtigsten Dienstleistungen

Und ihr neuer Mann fürs Digitale, Staatssekretär Ralf Kleindiek, will erreichen, dass sich künftig vieles am Notebook erledigen lässt, wofür man jetzt noch auf einen Bürgeramtstermin warten muss. «Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die wichtigsten Dienstleistungen noch in diesem und im nächsten Jahr online bereitzustellen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Kleindiek, seit Januar der sogenannte Chief Digital Officer (CDO) des Senats, arbeitet derzeit mit sämtlichen Verwaltungen daran, einen Prioritätenplan aufzustellen.

Bisher lassen sich 130 Dienstleistungen in Berlin direkt online beantragen. «Dazu zählen die Wohngeldberechtigung, aber auch Gewerbeanmeldungen oder Approbationsangelegenheiten für Ärzte und Apotheker», so der CDO. Über das Berliner Serviceportal seien rund 100 weitere erreichbar wie das Beantragen eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz.

Der Experte für Verwaltungsmodernisierung in der FDP-Fraktion, Roman-Francesco Rogat, fordert, der Anspruch müsse sein, eine rein digitale Verwaltung anbieten zu können. «Bis wir in Berlin in einer smarten Stadt leben, wird es bei diesem Tempo aber noch lange Zeit brauchen», sagte Rogat. «Selbst wenn der Senat nun den Digitalisierungsturbo einlegt, werden wir nicht vor 2030 alle Verwaltungsleistungen entwickelt und eingeführt haben.» Kurzfristig sollte der Senat sich auf die Dienstleistungen konzentrieren, die vor allem im Tagesgeschäft vorkommen und verstärkt nachgefragt werden, so der FDP-Abgeordnete.

Auch der Sprecher für Digitalisierung der CDU-Fraktion, Christopher Förster, fordert eine Fokussierung auf die wichtigen Aufgaben. «Unsere Erwartungshaltung ist klar: Der Senat muss endlich bei den grundlegenden Dienstleistungen wie Personalausweis, Führerschein, Meldebescheinigung, Führungszeugnis, Reisepass und Elterngeld, liefern.»

Personalausweis und Reisepass müssen auch künftig persönlich abgeholt werden

Kleindiek kündigte an, noch in diesem Jahr solle die Möglichkeit zur Ummeldung und Anmeldung in Berlin ohne Bürgeramtstermin kommen. «Bei der Beantragung und Verlängerung von Ausweisen werden wir das Verfahren so weit digitalisieren, wie das nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist.» Vollständig online geht das nicht. «Noch ist es so, dass man den Personalausweis persönlich abholen muss», sagte er. «Das gilt auch für den Reisepass und andere wichtige Dokumente.»

Digitales Bauantragsverfahren, Anzeige von Geburten und Eheschließungen

Zu den bisher verfügbaren Online-Angeboten seien weitere 106 fest geplant. «Wir arbeiten derzeit noch an ungefähr 35 für dieses Jahr, und mindestens die gleiche Anzahl wird auch nächstes Jahr folgen», so der Chief Digital Officer. «Noch in diesem Jahr bereiten wir die Möglichkeit zur Anzeige einer Geburt oder einer Eheschließung vor, ohne dafür ins Standesamt zu müssen», sagte Kleindiek. «Und im nächsten Jahr wird es dann auch das digitale Bauantragsverfahren geben.» Das sei eine berechtigte Forderung der Bauwirtschaft.

Digitale Anträge und Verlängerung von Parkausweisen

Berlins oberster Verwaltungsmodernisierer will außerdem prüfen, wo es Möglichkeiten gibt, andere Genehmigungsverfahren wie beim Breitbandausbau durch Digitalisierung zu unterstützen. Sein Ziel sei, so ein Verfahren beim Thema Parkraumbewirtschaftung zum ersten Mal durchzudeklinieren. «Ich möchte auch nicht, dass das eine Holschuld der Bürgerinnen und Bürger ist, eine neue Parkraumberechtigung zu beantragen.» Es müsse zu einer Bringschuld der Verwaltung werden und die Verwaltung rechtzeitig, bevor die Frist abgelaufen ist, die Betreffenden anschreiben und darauf hinweisen, sagte Kleindiek. «Und das alles online. Das ist das Ziel der Übung.» Angepeilt sei das für 2023. «Da sind wir in guten Gesprächen mit der Umwelt- und Verkehrsverwaltung.»
 

Priorisierung bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes

Beim Thema Fokussieren ist Kleindiek einer Meinung mit den Oppositionsvertretern: Das Online-Zugangsgesetz des Bundes gehe von insgesamt 575 Dienstleistungen aus. «Darunter sind aber auch solche, die ausgesprochen selten genutzt werden.» Priorisieren sei unverzichtbar. «Die Topseller sind vielleicht 40 Dienstleistungen, die decken aber 90 Prozent des Bedarfs der Bürgerinnen und Bürger ab. Und die Topseller werden wir bis Ende 2024 digitalisiert haben, davon gehe ich fest aus.»

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dpa
Schlagworte zum Thema:  Digitalisierung, E-Government