Im Rahmen von freiraumbezogenen Erneuerungsmaßnahmen ist es lohnenswert, auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur in die Planung aufzunehmen. Für viele Wohnungsunternehmen ist E-Mobilität ein Teil der Nachhaltigkeitsstrategie, in vielen Fällen ist der Ausbau aber auch Pflicht.
Bei Neubauten und größeren Sanierungen verpflichtet das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) Wohnungsunternehmen dazu Stellplätze mit Lademöglichkeiten auszustatten beziehungsweise diese vorzubereiten. Außerdem können Mieter verlangen, dass Vermieter ihnen die Installation von Ladeinfrastruktur gestatten (§ 554 BGB). Etablierte, übertragbare Lösungen gibt es kaum, dafür einen schwer überschaubaren Markt an Produkten und Dienstleistern.
Quartierstankstellen mit Eigenstrom
Für die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG in Magdeburg ist das vom Bund geförderte Pilotprojekt "Element" die Ausgangsbasis: An zwei Standorten – neben der Geschäftszentrale und in einem Wohnquartier mit 60er-Jahre-Blöcken – ließ die Genossenschaft auf ihren Grundstücken Quartierstankstellen mit insgesamt neun Ladepunkten errichten. Den Betrieb hat die Genossenschaft selbst übernommen.
Interessierte Mieter können sich von der Objektverwaltung eine – kostenlose – Genehmigung ausstellen lassen und sich ...
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