Seit März 2015 sorgt der Berliner Mietenvolksentscheid bundesweit für Aufsehen. Seine Umsetzung wäre ein tiefer Einschnitt für die Berliner Wohnungspolitik mit gravierenden Folgen für die sechs städtischen Wohnungsunternehmen und den Berliner Landeshaushalt und der Gefahr einer Nachahmung in anderen Bundesländern. Was bedeutet vor diesem Hintergrund die am 19. August vom Berliner Senat und der „Initiative Mietenvolksentscheid“ verkündete Einigung? BBU-Vorstand Maren Kern kommentiert.
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