Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan
Zölle schrittweise gesenkt
"EU-Japan Economic Partnership Agreement" - so lautet der offizielle Name des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Japan, das zum 1.2.2019 in Kraft tritt. Allerdings erfolgt die Umsetzung schrittweise. Auch die Zölle werden nur schrittweise gesenkt. Beispiel: Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten im Januar 2019 noch 10 % Einfuhrzoll, ab Februar 2019 bis Ende 2020 nur noch 8,8 %. Danach wird der Zollsatz weiter gesenkt.
Unterschiede zu bisherigen EU-Abkommen
Bei bisherigen Abkommen wurde in einem Anhang festgelegt, welche Verarbeitungsschritte je Ware (im Harmonisierten System) erforderlich sind, um die Ursprungseigenschaft zu erlangen. Im EU-Japan EPA gibt es diesen Anhang nicht, sondern stattdessen Ursprungsregelungen, die für alle Waren gelten. Es wurden Fallgruppen von A bis E, teils mit Untergruppen, festgelegt, die die Ursprungseigenschaft beschreiben und bei der Ursprungserklärung anzugeben sind. Eine komplette Darstellung führt hier zu weit, siehe „Weitere Informationen“ unten.
Ursprungserklärung (EzU – Erklärung zum Ursprung)
Bei diesem Abkommen wird auf ein Ursprungsdokument verzichtet und stattdessen eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung gefordert (wie bisher bei Südkorea und Kanada). Sie hat folgenden Wortlaut:
Sie darf von einem „Registrierten Ausführer“ (REX) erstellt werden. Die Referenznummer setzt sich aus der Dienststellennummer des registrierenden Hauptzollamts und einer vierstelligen fortlaufenden Nummer zusammen. Bei den Ursprungskriterien ist dann nur „A“ oder „C2“ usw. einzutragen.
Gewissheit des Einführers
Diese Erklärung ist völlig neu: Fehlt eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung, so darf der Einführer auch eine Präferenzbehandlung auf Grundlage der „Gewissheit des Einführers“ beantragen. Er hat dann darzulegen, warum seiner Ansicht nach die eingeführten Waren den Ursprungskriterien entsprechen.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 9 vom 11. Januar 2019
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.292
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.0498
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
9547
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
905
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
837
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
784
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
756
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
730
-
Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
6952
-
Kürzung der Verpflegungspauschale bei der Gestellung von Mahlzeiten
6742
-
So lässt sich gut sparen: Wenn der Arbeitgeber Smartphone & Co. zahlt
22.06.2026
-
Steuerliche Fallstricke für Expats, Unternehmer und VAE-Gesellschaften
17.06.2026
-
Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte
16.06.2026
-
Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
10.06.2026
-
Warum Unternehmen sonst Steuerungsfähigkeit verlieren
02.06.2026
-
Mehrzweckgutscheine: Vergütung von Mittelpersonen bei fehlender Vereinbarung
27.05.2026
-
Sonderabschreibung zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag
21.05.2026
-
Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
20.05.2026
-
Next Level Expertise: KI als fachlicher Partner im modernen Accouting
19.05.2026
-
Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
13.05.2026