Was kostet eine externe Buchführung

Ganz nach dem Motto „Alles aus einer Hand“ wollen viele Unternehmer ihre Buchführung an Ihren Steuerberater ganz oder teilweise auslagern, um Abläufe zu verschlanken. Unternehmer und Mitarbeiter im Rechnungswesen sollten prüfen, ob sich das lohnt.

Jeder Unternehmer kann frei entscheiden, ob er seine Buchführung gar nicht, ganz oder nur teilweise auf einen Steuerberater überträgt. Nach der StBVV sind fünf verschiedene Varianten möglich. Gegenstandswert ist immer der Jahresumsatz bzw. die Summe der Betriebsausgaben, wenn diese höher sind als der Jahresumsatz.

1. Buchführung mit Kontieren der Belege

Der Steuerberater übernimmt die kompletten Buchführungsarbeiten bzw. das Führen steuerlicher Aufzeichnungen.

Monatsgebühr: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach der Tabelle C Mittelsatz: 7/10

Wichtig: Immer monatliche Vergütung

Als Unternehmer zahlen Sie die Vergütung für jeden Monat, auch wenn Sie bei einer vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen Ihre Unterlagen nur alle drei 3 Monate zum Steuerberater geben. In der Monatsvergütung ist das Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldung enthalten und darf nicht zusätzlich berechnet werden.

Nachteil: Kassenführung kostet extra

Die Kosten des Steuerberaters für die Einschaltung eines externen Rechenzentrums gehören zu seinen allgemeinen Geschäftskosten, die er nicht zusätzlich zur Monatsgebühr abrechnen darf. Die Kassenführung gehört hingegen nicht zu den Buchführungsarbeiten. Der Steuerberater kann demnach seine Mithilfe nach Zeitaufwand in Rechnung stellen.

2. Kontieren der Belege

Kontieren bedeutet, dass auf dem jeweiligen Beleg handschriftlich vermerkt wird, auf welches Konto der jeweilige Betrag gebucht werden soll (= Buchungsanweisung).

Nachteil: Umsatzsteuer-Voranmeldung kostet extra

Die Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit der Monatsgebühr nicht abgegolten, weil der Steuerberater keine Datenverarbeitung einsetzt.

3. Buchführung nach kontierten Belegen

Der Steuerberater bekommt von Ihnen die kontierten Belege, die er mit Hilfe seiner EDV-Buchführung erfasst. Für die Dateneingabe und -verarbeitung erhält er eine Monatsvergütung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist darin enthalten.

4. Buchführung nach erstellten Datenträgern

Als Unternehmer erstellen Sie Ihre Buchführung in eigener Regie und nur der letzte Schritt, die Auswertung mit Hilfe der Datenverarbeitung, wird vom Steuerberater übernommen.

Praxis-Tipp: Mit eigener EDV selbst kontieren

Kontieren und erfassen Sie Ihre Buchführungsunterlagen mit einem eigenen Programm, das z. B. über eine DATEV-Schnittstelle verfügt. Die vollständig erfassten Daten können Sie so an Ihren Steuerberater, der die Daten über DATEV verarbeitet und auswertet, weitergeben. Der Steuerberater erhält hierfür eine Monatsvergütung, mit welcher auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgedeckt ist.

Monatsvergütung:  1/20 bis 10/20 der vollen Gebühr nach Tabelle C

Nachteil: Extrakosten für externes Rechenzentrum

Die Kosten des Steuerberaters für die Einschaltung eines externen Rechenzentrums kommen ggf. separat dazu.

5. Überwachung der laufenden Buchführung

Die laufende Überwachung der Buchführung darf der Steuerberater nur abrechnen, wenn er die Buchführung nicht selbst bzw. nicht in seinem Büro erstellt. Die Kontrolle der Buchführung durch seine eigenen Mitarbeiter ist durch die Monatsgebühr abgegolten, nicht aber die Überwachung der Buchführung durch seine Kunden. Das bedeutet:

Monatsvergütung: 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C

Nachteil: Umsatzsteuer-Voranmeldung kostet extra

Die Kosten für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung kommen noch dazu.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie, welche Variante sich für Sie am ehesten lohnt, oder ob es sinnvoller ist, die Buchführung in der eigenen Hand zu lassen.

Praxis-Beispiel: Finanzielle Auswirkungen

Bei einem Jahresumsatz von 165.000 EUR beträgt eine volle 10/10 Gebühr 231 EUR pro Monat. Bei Anwendung der verschiedenen Gebührensätze ergeben sich folgende Auswirkungen:

Gebührenrahmenniedrigste GebührMittelgebührhöchste Gebühr
Buchführung2–12/1046,20 EUR161,70 EUR277,20 EUR
Kontieren der Belege 1–6/10 23,10 EUR80,85 EUR138,60 EUR
Buchführung nach kontierten Belegen 1–6/1023,10 EUR80,85 EUR138,60 EUR
nur Datenverarbeitung 1–10/20 11,55 EUR63,53 EUR115,50 EUR
Überwachung der Buchführung 1–6/10 23,10 EUR80,85 EUR 138,60 EUR

 
Praxis-Tipp: Klare Vereinbarungen treffen
Die Auftragserteilung sollte von vornherein klar sein, insbesondere wenn der Steuerberater Ihre Daten übernimmt. Es ist sinnvoll, wenn das Ausmaß der Vorarbeiten vor Beginn der Arbeiten abgeklärt wird, damit es später keine unliebsamen Überraschungen gibt.

Schlagworte zum Thema:  Steuerberater, Steuerberatung