Tz. 38
Nebenkosten sind wiederum Aufwand des Geschäftsjahres. Damit wird der allgemeinen Prämisse gefolgt, wonach vereinnahmte Beträge aus Kapitalmaßnahmen vollständig als Nennkapital oder Kapitalrücklage auszuweisen sind und Kosten als Aufwand den Jahresgewinn schmälern.[104]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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