Tz. 142
IASC F.33 (1989) konkretisiert das Verlässlichkeitsprinzip in dem Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung (faithful representation) durch die Verkehrserwartung. Dazu formuliert IASC F.34 (1989) die Vermutung, dass der originäre Geschäfts- und Firmenwert nach der Verkehrserwartung zu unsicher ist, um in den Abschluss aufgenommen zu werden. Der Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung verbietet aber keine sachgerechten Schätzungen.[397]IASB CF.QC11 (2010) formuliert die Glaubwürdigkeit als Optimierungsgebot . Die neue Leitlinie beschreibt eine "perfekte glaubwürdige Darstellung" als vollständig, neutral und fehlerfrei, betont aber, dass es sich dabei nur ein Ziel der Maximierung, nicht um ein absolut erreichbares Ziel handle.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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