Tz. 16

Für die Konzernrechnungslegung ist der Konzerneigenkapitalspiegel in § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB genannt. Der Eigenkapitalspiegel stellt die Veränderung des Eigenkapitals beim Unternehmen klar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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