aa) Zeitlicher Geltungsbereich

 

Tz. 39

Die Vorschriften des IFRS 10 sind mit Wirkung ab 2013 – auf Ebene der Europäischen Union jedoch erst ab 2014 – anzuwenden.

bb) Sachlicher Geltungsbereich

 

Tz. 40

Gemäß IFRS 10.4 hat ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss vorzulegen. Dies gilt größen-, rechtsform- und sitzunabhängig. Eine Möglichkeit zur Befreiung ist nur für den Teil-Konzernabschluss bestimmter Mutterunternehmen vorgesehen, die ihrerseits Tochterunternehmen eines anderen Mutterunternehmens sind (IFRS 10.4).

Für in Deutschland ansässige Gesellschaften erfolgt die Beurteilung einer Konzernabschlusspflicht allerdings nach den entsprechenden Vorschriften des HGB. Die IFRS-Vorschriften zur Konzernabschlusspflicht haben mit Blick auf das Zusammenspiel von IFRS 10, IAS-Verordnung und § 315a HGB für deutsche sowie die anderen EU-Anwender keine Relevanz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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