Dr. Mathias Link, Mag. Klemens Eiter
Tz. 398
Nach IFRS 3.4 hat die Bilanzierung sämtlicher Unternehmenszusammenschlüsse nach der sog. Erwerbsmethode zu erfolgen.
Wenngleich nicht als erster Schritt der Erwerbsmethode zu betrachten, stellt die sog. Kaufpreisallokation das Kernproblem bei einem Unternehmenserwerb dar. Unter der Kaufpreisallokation ist im Allgemeinen der Prozess, der zum Ansatz und zur Bewertung von identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des erworbenen Unternehmens führt, zu verstehen. Die sich anschließende Berechnung des positiven bzw. negativen Unterschiedsbetrags unter Beachtung der nicht beherrschenden Anteile ist ebenfalls der Kaufpreisallokation zuzuordnen.
Bei einem asset deal liegt es ohne weiteres nahe, dass die beim Veräußerer bestehenden Buchwerte nicht fortzuführen sind. Stattdessen entscheiden die durch den Erwerber zu entrichtenden und nach Aufdeckung stiller Reserven und Lasten auf die Vermögenswerte und Schulden zu verteilenden Anschaffungskosten über den Bilanzansatz sowie die Entstehung eines positiven bzw. negativen Unterschiedsbetrags. Beim share deal ist im Konzernabschluss korrespondierend vorzugehen. Dem durchgeführten Anteilskauf liegt die Fiktion des Erwerbs der dahinter stehenden Vermögenswerte und Schulden sowie eines sich eventuell ergebenden goodwill zugrunde (Einzelerwerbsfiktion).
Tz. 399
Mit Blick auf die Erwerbsmethode sind der vorzunehmenden Kaufpreisallokation einige Fragestellungen vorgelagert. So ist neben der Frage, ob die erworbenen Anteile bzw. Vermögenswerte überhaupt einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, vor allem eine Festlegung erforderlich, welcher der an einer Transaktion beteiligten Parteien als Erwerber zu betrachten ist und welches Datum als Erwerbszeitpunkt gilt.
IFRS 3.5 enthält eine Auflistung der im Rahmen der Erwerbsmethode erforderlichen Schritte:
Der schematische Ablauf bei der Erwerbsmethode