Tz. 145

Mit der Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB wurde das Ziel verfolgt, das durch verschiedene Unternehmenskrisen geschwächte Vertrauen in die Corporate Governance – d. h. den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Unternehmen – zu stärken. Dies soll durch eine gesteigerte Transparenz und einfache Verfügbarkeit von Daten zu unternehmensintern angewendeten Unternehmensführungspraktiken sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat erreicht werden. Im Fokus der Regelung stehen bestimmte Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen.

 

Tz. 146

Dieser Zielsetzung sind auch die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gewidmet. Der Kodex wurde 2002 von der vom BMJV eingesetzten Regierungskommission DCGK verabschiedet. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Kritikpunkte an der dualistischen Leitungsstruktur nach deutschem Aktienrecht, wonach der Vorstand die AG eigenverantwortlich leitet und der Aufsichtsrat diesen im Wesentlichen bestellt, überwacht und berät. Der deutschen Corporate Governance werden häufig Intransparenz sowie eine mangelnde Unabhängigkeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer vorgeworfen. Der DCGK gibt in diesem Zusammenhang Empfehlungen hinsichtlich einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die die Unternehmen i. S. einer Selbstverpflichtung umsetzen sollen (comply). Wird von den Empfehlungen des Standards abgewichen, ist dies zu begründen (explain).

 

Tz. 147

Dem grundsätzlichen Zweck, Transparenz zu bestimmten Maßnahmen zur Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte zu schaffen, dienen schließlich die entsprechenden Berichtspflichten, die mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Gesetz zur Frauenquote)[124] Eingang in die Erklärung zur Unternehmensführung gefunden hat.

[124] Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2014, BGBl. I 2015, 642.

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