Tz. 354

Die folgende Mustergliederung ist eine Anlehnung an IAS 1.81A–.82A, .102–.103, .IG6 bei Wahl des Bruttoausweises sowie des separaten Ausweises der Umgliederungsbeträge im sonstigen Ergebnis.

Umsatzerlöse

Sonstige Erträge

Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Andere aktivierte Eigenleistungen

Materialaufwand

Personalaufwand

(Planmäßige) Abschreibungen

Andere Aufwendungen

Finanzierungserträge

Finanzierungsaufwendungen

Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

Ergebnis vor Steuern

Steueraufwendungen

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Periodenergebnis

Posten des sonstigen Ergebnisses, die keiner Umgliederung unterliegen

Neubewertungserfolg aus Sachanalgen

Neubewertungserfolg aus immateriellen Vermögenswerten

Neubewertungserfolg aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Anteil der auf nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen am sonstigen Ergebnis, das keiner Umgliederung unterliegt

Steuern auf Posten des sonstigen Ergebnisses, die keiner Umgliederung unterliegen

Posten des sonstigen Ergebnisses, die ggf. einer Umgliederung unterliegen

Neubewertungserfolge aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten:

  • im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
  • in die GuV umgegliederte Erfolge

Effektiver Teil des Erfolgs aus Sicherungsinstrumenten bei cash flow hedges:

  • im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
  • in die GuV umgegliederte Erfolge

Erfolg aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe:

  • im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
  • in die GuV umgegliederte Erfolge

Anteil der auf nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen am sonstigen Ergebnis, das ggf. einer Umgliederung unterliegt:

  • im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
  • in die GuV umgegliederte Erfolge

Steuern auf Posten des sonstigen Ergebnisses, die ggf. einer Umgliederung unterliegen:

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

Gesamtergebnis

Vom Jahresergebnis entfällt auf:

  • Anteilseigner des Mutterunternehmens
  • Nicht beherrschende Anteilseigner

Vom Gesamtergebnis entfällt auf:

  • Anteilseigner des Mutterunternehmens
  • Nicht beherrschende Anteilseigner
 

Tz. 355

Mit Endorsement des IFRS 9 zum gegenwärtigen Stand (22.04.2016) wären die Posten des sonstigen Ergebnisses, die keiner Umgliederung unterliegen, um Fair Value-Erfolge von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 9.5.7.5) sowie Fair Value-Erfolge aus der Fair Value-Option zugeordneter finanzieller Verbindlichkeiten, die auf die Änderung der eigenen Bonität zurückzuführen sind (IFRS 9.5.7.7(a)), zu erweitern. Ferner fielen die Neubewertungserfolge aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bei den Posten des sonstigen Ergebnisses, die ggf. einer Umgliederung unterliegen, weg. Neu hinzu kämen Fair Value-Erfolge von im OCI zu bewertenden finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente).

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