Tz. 6

Unter Buchführung wird die planmäßige, laufende und lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in zeitlichem Ablauf mit Angabe des wesentlichen Inhalts und des zahlenmäßigen Werts verstanden. Sie bezweckt die gesamte wertmäßige Abrechnung eines Unternehmensträgers innerhalb eines bestimmten organisatorischen Systems. Die Begriffe "Buchführung" und "Buchhaltung" werden vielfach synonym verwendet. Bisweilen versteht man unter Buchhaltung die Gesamtheit der sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, während der Begriff Buchführung das Buchen selbst bezeichnet.[9] Für die Zwecke der Rechnungslegung lassen sich drei Formen der Buchführung unterscheiden, wobei die Unterscheide in der Art der Verbuchung liegen:

  • die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (einfache Buchführung)
  • die rein zahlungsorientierte Haushaltsrechnung, traditionell vor allem in der öffentlichen Verwaltung (Kameralistik)
  • die kaufmännische oder auch doppelte Buchführung (Doppik)
 

Tz. 7

Wichtigster Zweck der Buchführung ist die Ermittlung des Erfolgs am Ende einer Abrechnungsperiode durch die Erfassung aller Aufwendungen und Erträge in der  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Darstellung der Vermögenslage und der Vermögensänderungen in der Bilanz. Darüber hinaus ist die Buchführung aber auch Grundlage des gesamten Rechnungswesens und der Rechnungslegung. Insoweit liefert sie das Zahlenmaterial für die Kostenrechnung, Statistik und Planung.[10]

[9] Weber, in: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, München, Edition 3/15, Stichwort "Buchführung" Rn. 1.
[10] Krumm, in: Blümich, § 5 Rn. 116–149.

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