Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können manchmal dem beizulegenden Zeitwert näherungsweise entsprechen, insbesondere wenn:

 

(a)

[Buchstabe (a) anzuwenden ab 1.1.2016:][1] geringe biologische Transformationen seit der erstmaligen Kostenverursachung stattgefunden haben (beispielsweise unmittelbar vor dem Abschlussstichtag gepflanzte Sämlinge oder neu erworbener Viehbestand); oder

[Buchstabe (a) anzuwenden bis 30.12.2016:] geringe biologische Transformationen seit der erstmaligen Kostenverursachung stattgefunden haben (beispielsweise unmittelbar vor dem Bilanzstichtag gepflanzte Obstbaumsämlinge); oder

 

(b)

der Einfluss der biologischen Transformation auf den Preis voraussichtlich nicht wesentlich ist (beispielsweise das Anfangswachstum in einem

[Anzuwenden ab 1.1.2016:][2] 30-jährigen

[Anzuwenden bis 30.12.2016:] 30jährigen

Produktionszyklus eines Kiefernbestandes).

[1] Geändert durch Verordnung (EU) 2015/2113. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres. .
[2] Geändert durch Verordnung (EU) 2015/2113. .

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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