Rn. 116
Stand: EL 32 – ET: 06/2021
Aufwendungen und Erträge sind lediglich im Zeitpunkt ihrer erstmaligen handelsbilanziellen Erfassung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs umzurechnen; insoweit ist auch diesbezüglich eine entsprechende Vorschrift zur Folgebewertung in § 256a entbehrlich (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 135).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen