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IASB veröffentlicht überarbeitetes Practice Statement 1 Management Commentary


Überarbeitetes Practice Statement 1 Management Commentary

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23.6.2025 eine überarbeitete Fassung des Practice Statement 1 Management Commentary (PS 1) veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung ersetzt das bisherige, im Dezember 2010 veröffentlichte Practice Statement.

Das überarbeitete Practice Statement soll eine qualitativ bessere Berichterstattung sowie eine größere globale Angleichung von (Lage-)Berichten unterstützen. In diesem Sinne soll es einerseits den Regulatoren als globaler Maßstab für die Aktualisierung oder Entwicklung ihrer nationalen Anforderungen dienen. Andererseits soll es eine umfassende Ressource für Unternehmen darstellen, um den Informationsbedarf von Investoren zu decken.

Hintergrund und Historie

Ein Management Commentary ist ein allgemeiner Finanzbericht, der Jahresabschlüssen beigefügt ist und auch nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen enthalten kann. Er spielt für Investoren eine wesentliche Rolle bei deren Beurteilung der Aussichten eines Unternehmens, insbesondere Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren.

Typischerweise wird die Aufstellungspflicht und der Inhalt eines solchen Berichts durch nationale Vorgaben geregelt. In Deutschland entspricht dieses Instrument dem (Konzern-)Lagebericht. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im HGB sowie deren Konkretisierung durch DRS 20 Konzernlagebericht kann das PS 1 in Deutschland nur subsidiär herangezogen werden.

In 2017 hat der IASB beschlossen, in Bezug auf das Thema „umfassende Unternehmensberichterstattung (Wider Corporate Reporting)“ eine aktivere Rolle zu übernehmen und hat im November 2017 ein Projekt zur Aktualisierung von PS 1 auf die Agenda gesetzt. Anlass für die Überarbeitung waren auch die Rückmeldungen von Investoren, die den IASB auf Schwächen in der Berichterstattungspraxis aufmerksam gemacht hatten. Diese Arbeiten mündeten in dem im Mai 2021 veröffentlichten Entwurf zur Überarbeitung von PS 1. In der Folge haben sich gerade in dem Bereich der Nachhaltigkeit weitere Entwicklungen ergeben, so die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Veröffentlichung erster Standards in diesem Bereich. Ein zentrales Ziel war daher auch, eine bessere Verknüpfung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen zu fördern. Entsprechend hat der IASB bei der Überarbeitung von PS 1 eng mit dem ISSB zusammengearbeitet.

Aufbau des Practice Statement

Das überarbeitete Practice Statement ist in zwei Teile untergliedert und enthält (als integralen Bestandteil) einen Anhang mit den Definitionen der verwendeten Begriffe. Ein weiterer Anhang gibt einen Überblick über die Anforderungen von PS 1, die das Management wahrscheinlich bei der Entscheidung berücksichtigen muss, welche Informationen es zu Faktoren, die die Fähigkeit eines Unternehmens beeinflussen können, langfristig Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren (langfristige Aussichten), zu immateriellen Ressourcen und Beziehungen sowie zu Umwelt- und Sozialaspekten bereitzustellen hat.

Der erste Teil enthält allgemeine Leitlinien zu:

Identifizierung des Management Commentary, zu dessen Autorisierung und zur Übereinstimmungserklärung mit PS 1.

  • Zielsetzung eines Management Commentary, das Verständnis der Adressaten für die im Abschluss dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verbessern und Einblicke in (inkl. nachhaltigkeitsbezogener) Faktoren zu gewähren, die die Fähigkeit des Unternehmens, Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren, (auch langfristig) beeinflussen können, wobei u. a. der Fokus auf den Informationsbedarf der Hauptnutzer von Finanzberichten und die Darstellung die Sicht des Managements widerzugeben hat.
  • Wesentliche Informationen und wichtige Sachverhalte: Darstellung aller wesentlichen Informationen, wobei der Fokus auf wichtige Sachverhalte zu legen ist, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren, (auch langfristig) von grundlegender Bedeutung sind.
  • Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit und sonstige Merkmale, wobei hervorgehoben wird, dass diese Grundsätze darauf basieren, dass die Informationen als ein gut integriertes, kohärentes Ganzes bereitgestellt werden.
  • Kohärenz, dies verlangt, dass die Informationen in einer Weise bereitgestellt werden, die die Beziehungen zwischen zusammenhängenden Sachverhalten und Informationen deutlich macht.
  • Kennzahlen: Anforderungen zur Darstellung von Messgrößen, die zur Überwachung eines quantitativen oder qualitativen Aspekts der finanziellen oder nichtfinanziellen Leistung oder Position eines Unternehmens verwendet werden.

Der zweite Teil normiert Anforderungen an den Inhalt des Management Commentary für die folgenden Bereiche:

  1. Geschäftsmodell: Informationen u. a. dazu, wie das Geschäftsmodell des Unternehmens Werte schafft und Cashflows generiert. Es soll vermittelt werden, wie effektiv das Geschäftsmodell des Unternehmens bei der Wertschöpfung und der Generierung von Cashflows ist, wie skalierbar und anpassungsfähig es ist und wie widerstandsfähig und dauerhaft es ist.
  2. Strategie: Informationen u. a. zur Strategie des Managements zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells des Unternehmens. Es soll vermittelt werden, wie wirksam die Strategie bei der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Fähigkeit des Unternehmens, Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren, wahrscheinlich sein wird. Außerdem soll die Fähigkeit des Managements, die Strategie umzusetzen, thematisiert werden.
  3. Ressourcen und Beziehungen: Informationen u. a. zu Ressourcen und Beziehungen, von denen das Geschäftsmodell des Unternehmens und die Strategie des Managements zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieses Modells abhängen. Es soll vermittelt werden, wie stark das Geschäftsmodell und die Strategie des Managements von bestimmten Ressourcen und Beziehungen abhängen. Gezeigt werden soll zudem die Fähigkeit des Unternehmens, die Ressourcen und Beziehungen, von denen das Geschäftsmodell und die Strategie des Managements abhängen, zu erhalten und aufrechtzuerhalten.
  4. Risiken: Informationen u. a. zu Risiken von Ereignissen oder Umständen, die das Geschäftsmodell, Strategie oder Ressourcen und Beziehungen stören könnten. Es soll das Ausmaß, in dem das Unternehmen Risiken ausgesetzt ist und wie wirksam das Management die Risiken des Unternehmens überwacht und steuert, vermittelt werden.
  5. Externe Umwelt: Informationen u. a. dazu, wie das externe Umfeld des Unternehmens das Geschäftsmodell des Unternehmens, die Strategie des Managements zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieses Modells, die Ressourcen und Beziehungen des Unternehmens, oder die Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beeinflusst hat oder beeinflussen könnte. Es soll vermittelt werden, wie Faktoren und Trends im externen Umfeld des Unternehmens das Unternehmen beeinflusst haben oder beeinflussen können und wie wirksam das Management diese Faktoren und Trends überwacht und darauf reagiert oder reagieren kann.
  6. Finanzielle Leistung und Lage: Informationen u. a. zur im Jahresabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Es sollen folgende Punkte vermittelt werden:
  • Einflussfaktoren auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens,
  • wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zu den früheren Erwartungen der Adressaten darstellt,
  • inwieweit die im Abschluss des Unternehmens dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einen Hinweis auf die Fähigkeit des Unternehmens gibt, in der Zukunft (auch langfristig) Werte zu schaffen und Cashflows zu generieren, und die finanzielle Widerstandsfähigkeit des Unternehmens.

Inkrafttreten

Das PS 1 gilt ab dem 23.6.2025. Eine freiwillige frühere Anwendung ist erlaubt. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen.

Im Übrigen bleibt es dabei, dass weder eine Verpflichtung zur Anwendung von PS 1 besteht, noch dass dieses eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Management Commentary begründet. Ein Unternehmen kann damit weiterhin seinen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, ohne dass es auf einen etwaigen Konzernlagebericht PS 1 anwenden muss.

Weitere Informationen

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