Gesonderte Anmeldung beim Bundesanzeiger nicht erforderlich
Der Bundesanzeiger hat sich im Zuge der Umsetzung der Hinterlegungsoption für Kleinstkapitalgesellschaften dafür entschieden, den Antrag durch Nutzung des gesonderten Veröffentlichungsbereichs „Hinterlegen beim Bundesanzeiger“ auf der Publikations-Plattform oder über den Webservice nebst den entsprechenden Feldern zur Bestätigung der Gesellschaftsart und Größenklassenzugehörigkeit als gestellt zu betrachten. Die Eingabe eines gesonderten Antragstextes oder dessen Übermittlung per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege ist so entsprechend weder erforderlich noch vorgesehen.
Daten werden auf der Publikations-Plattform abgefragt
Der Anforderung des § 326 Abs. 2 Satz 2 HGB, dass Kleinstkapitalgesellschaften von dem Recht auf Hinterlegung nur Gebrauch machen dürfen, wenn sie gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers mitteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Absatz 1 HGB genannten Merkmale für die nach § 267 Absatz 4 HGB maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten, wird im Rahmen des Hinterlegungsauftrags per Publikations-Plattform durch die Angaben unter dem Menüpunkt „Weitere Auftragsdaten“ (Unterpunkte „Gesellschaftsart“ und „Weitere Angaben“) der Eingabemaske entsprochen.
Bei der Auftragsübermittlung via Publikations-Plattform sind folgende Eingabeschritte vorgesehen.
Im Eingabefeld „Bereich“ sind folgende Felder auszufüllen: Hinterlegungsbereich: Jahresabschluss
Art des Auftrags: eine neue Hinterlegung, eine Berichtigung zu einer bereits erfolgten Hinterlegung, eine Ergänzung zu einer bereits erfolgten Hinterlegung
In den „Auftragsdaten“ müssen dann Sie bestätigen, dass Ihr Unternehmen unter den aufgeführten Angaben (Name, Rechtsform etc.) beim Registergericht geführt wird. Unter „Weitere Auftragsdaten“ werden folgende Daten abgefragt:
Weitere Informationen zu Ihrer Hinterlegung: Typ des Abschlusses, Geschäftsjahreszeitraum, Bilanzierungsstandard
Informationen zu Ihrem Unternehmen: Gesellschaftsart (keine spezielle Gesellschaft, Kreditinstitut etc.), Kleinstunternehmen mit Sitz in Deutschland oder Zweigniederlassung ausländischen Rechts mit Hauptniederlassung im Ausland
Unter „Übermittlung“ kann gewählt werden zwischen einem Webformular (direkte Eingabe, kostengünstig) und der Möglichkeit, Dateien hochzuladen. Bei nur teilweiser Inanspruchnahme der Erleichterungen kann neben der Bilanz und erforderlichen weiteren Angaben zur Bilanz (Freitextfeld) dann auf Wunsch auch ein Anhang (Feld „Anhang erstellen“, Freitextfeld) und/oder eine GuV (Feld „Weitere Daten / GuV hinzufügen“, Freitextfeld) hinterlegt werden. Abschließend ist stets das Datum der Feststellung und die Billigung des Jahresabschlusses anzugeben.
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.395
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0832
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
9951
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
440
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Urlaubsrückstellung berechnen
420
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Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
413
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Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
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Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
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Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
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