Liquidation einer Publikumsgesellschaft
So sind dem BGH (Urteil v. 15.11.2011, II ZR 266/09) zufolge bei einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts in der Auseinandersetzungsbilanz die zu unselbstständigen Rechnungsposten gewordenen, auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche untereinander und gegen die Gesellschaft auch dann einzustellen, wenn es keine besondere Regelung im Gesellschaftsvertrag gibt. Auf dieser Grundlage ist der Fehlbetrag zu ermitteln, der auf jeden Gesellschafter entfällt.
Bestehen bei der Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz außerdem greifbare Anhaltspunkte dafür, dass einige Gesellschafter bei dem ermittelten Fehlbetrag die entsprechenden Nachschüsse in gleicher Höhe nicht aufbringen können, kann die Gesellschafterversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschließen, dass diesem Umstand bereits bei der Festlegung der Höhe der von den Gesellschaftern einzufordernden Nachschusszahlungen Rechnung getragen wird. In diesem Fall kann der Liquidator zur Einforderung der entsprechenden Beträge angewiesen werden.
Gegenstand des zweiten BGH-Urteils (Urteil v. 15.11.2011, II ZR 272/09) ist der Fall, dass keine qualifizierte Mehrheit für einen Gesellschafterbeschluss zur Auseinandersetzungsbilanz zustande kommt, sondern nur eine einfache Mehrheit. Verlangt der Gesellschaftsvertrag keine qualifizierte Mehrheit, ist der mit einfacher Mehrheit gefasste Beschluss von einer gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt, nach der Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen sind.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.759
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.726
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4451
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.1822
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.083
-
Urlaubsrückstellung berechnen
785
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
736
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
662
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
650
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
518
-
Jahresabschlussprüfung: Häufige Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden
17.03.2026
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026
-
DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS
09.03.2026
-
ESMA veröffentlicht Public Statement zur Umsetzung von IFRS 18
26.02.2026
-
IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung an IAS 28
26.02.2026
-
Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen
25.02.2026
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026