IFRS 14: Keine Übernahme durch EU Kommission

Der (Interims-)Standard im Zusammenhang mit dem noch laufenden Projekt zu „Preisregulierungen“ im regulatorischen Umfeld wird mangels Anwendungsfällen in der EU nicht übernommen.

Der IASB hat bereits Ende Januar 2014 IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (Regulatorische Abgrenzungsposten) herausgegeben. Dieser ist Teil des IASB-Projekts zur Bilanzierung bei Unternehmen, die in einem preisregulierten Umfeld tätig sind („Rate-regulated Activities“).

Anlass des IFRS 14 sind lokale Rechtsvorgaben (nicht IFRS) bzw. Leitlinien für Regulierungen unterliegenden Unternehmen (z. B. Elektrizitätsversorgung; electric distribution utilities). Da die IFRS keine Vorgaben enthalten, wie einzelne Bilanzpositionen infolge einer Preisregulierung abzubilden sind, wurde eine Lösung für die Bilanzierung bei Erstanwendern gesucht, die bislang regulatorische Vermögenswerte/Schulden erfasst haben. Im Rahmen eines sog. „quick fix“ wurde IFRS 14 als reine Übergangslösung für IFRS-Erstanwender (IFRS 1) veröffentlicht. Bestehende IFRS-Bilanzierer, die ggf. auch in einem preisregulierten Umfeld tätig sind, können daher die vorgeschlagenen Regelungen nicht anwenden.

Begrenzte Anwendungsfälle

Diese starke Einschränkung des Anwenderfelds hat die EU Kommission auch dazu veranlasst, keine Übernahme des Interimsstandards IFRS 14 zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle vorzuschlagen. Die durch IFRS 14 offerierten Bilanzierungsmöglichkeiten würden in der EU nur wenige Unternehmen betreffen (regulierte Preisgeschäfte und IFRS-Erstanwender). Daher wird die Kommission eine Übernahme nicht vorschlagen. Abgewartet wird die Veröffentlichung des Standards für das Gesamtprojekt preisregulierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Der EFRAG Endorsement Status wurde dahingehend aktualisiert: „The European Commission has decided not to launch the endorsement process of this interim standard and to wait for the final standard.”

Nachvollziebare Entscheidung der EU Kommission

Da die Übergangsleitlinien des IFRS 14 nur wenige Anwendungsfälle innerhalb der EU aufweisen, ist die Entscheidung der EU Kommission nachvollziehbar.

Quellen: Europäische Kommssion, IFRS

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