Änderungen an IAS 28 veröffentlicht
Am 12.10.2017 hat das International Accounting Standards Board (IASB) die Änderung Long-term Interests in Associates and Joint Ventures (Amendments to IAS 28) veröffentlicht.
Unklarheit, welche Unternehmen von IFRS 9 ausgenommen sind
Bislang waren Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach IAS 28 abgebildet werden, aus dem Anwendungsbereich von IFRS 9 ausgenommen (scope-out). Gemäß Anfragen beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) war unklar, ob dieser scope-out lediglich auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures anzuwenden ist, für die die equity-Methode angewendet wird oder auch für solche, die z.B. zum fair value abgebildet werden.
Statt Änderungen an IAS 28 im Rahmen des AI nun als eigene Änderung
Die Änderungen sollten eigentlich im Rahmen eines Annual Improvements (ED/2017/1) geklärt werden, jedoch wurde entschieden hierzu eine eigene Änderung (narrow-scope amendment) herauszugeben.
Bilanzierung von langfristigen Anteilen nach IAS 28 oder IFRS 9?
Die Grundfrage, die die Änderung klärt, ist, nach welchem Standard (IAS 28/ IFRS 9) die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die wirtschaftlich als Nettoinvestition in ein assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen anzusehen sind, zu erfolgen hat, sofern diese nicht nach der equity-Methode dargestellt werden. Diese sollen zukünftig nach IFRS 9, inkl. der impairment-Vorschriften abgebildet werden (neuer IAS 28.14A). Der scope-out gilt somit nur für Beteiligungen, die gem. IAS 28 nach der equity-Methode bilanziert werden. Ein nach Ansicht des IASB überflüssiger Verweis in IAS 28.41 auf IFRS 9 wird dafür gestrichen.
Ablehnung der Änderungen an IAS 28 durch ein Boardmitglied
Lediglich ein Boardmitglied lehnt die Änderungen an IAS 28 ab, da es nicht eindeutig geregelt sei, welche Beteiligungen nach der equity-Methode und welche nach IFRS 9 bilanziert werden sollten.
Inkrafttreten der Änderungen an IAS 28
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Änderungen sind retrospektiv anzuwenden, aber es werden Übergangserleichterungen gewährt.
Praxis-Hinweis: Bilanzierungsmethode auf Beteiligungen klären
Die Änderungen des IASB an IAS 28 sind zu begrüßen, da diese Klarheit schaffen. Unternehmen sollten daher vor der Anwendung von IFRS 9 klären, welche Bilanzierungsmethode auf Beteiligungen nach IAS 28 gewählt wird.
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.395
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0832
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
9951
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
440
-
Urlaubsrückstellung berechnen
420
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
413
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
404
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
395
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
333
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
317
-
IASB veröffentlicht IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und Regulatorische Schulden“
18.06.2026
-
ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2025
18.06.2026
-
Konsolidierung von Lageberichten
11.06.2026
-
Stolperfallen und Lösungen für verlässliche Entscheidungen
09.06.2026
-
EU-Kommission stellt Entwurf für „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS) zur Konsultation
28.05.2026
-
EU-Kommission stellt Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 („Simplified ESRS“) zur Konsultation
28.05.2026
-
IDW konkretisiert handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und Treibhausgas-Quoten
13.05.2026
-
Bürokratieabbau im Bereich der Rechnungslegung und Bürokratieverhinderung
07.05.2026
-
CSRD-Umsetzungsgesetz: EU-Richtlinie mit Erleichterungen liegt als umzusetzende Vorgabe vor
04.05.2026
-
Sorgt die EmpCo-Richtlinie für eine Prüfungspflicht für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte?
30.04.2026