IASB greift Änderungsbedarf auf
Am 31. Oktober 2012 hatte der IASB Anpassungen zum Konsolidierungspaket hinsichtlich der Behandlung von Investmentgesellschaften veröffentlicht. Diese Ausnahmevorschriften sahen unter bestimmten Umständen einen Ausschluss (scope-out) von den Konsolidierungsvorschriften vor (u.a. Erfüllung der Definition des Mutterunternehmens als 'Investmentgesellschaft').
Aufgrund der im Nachgang an die vorgenommene Ergänzung beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) eingegangen Fragen hinsichtlich der praktischen Anwendung der Ausnahmeregelungen empfahl der IFRS IC die Klarstellung dieser Fragen in einer eigenen Änderungen zu adressieren. Diese Sachverhalte sollen nun mit dem neuen Entwurf klargestellt werden, der folgende Änderungsvorschläge enthält:
- Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses: Nach IFRS 10.4 a) braucht ein Mutterunternehmen keinen Konzernabschluss zu erstellen, wenn es spezifische Bedingungen erfüllt. Ein Kriterium verlangt, dass sein oberstes oder ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit IFRS aufstellt, der veröffentlicht wird. Nach der Klarstellung gilt die Ausnahmevorschrift auch (weiterhin) für ein Mutterunternehmen, das selbst Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft i.S. des IFRS 10 ist, auch dann, wenn die Investmentgesellschaft seine Tochtergesellschaften zum fair value bilanziert („even when the investment entity measures its subsidiaries at fair value“).
- Ausnahme von der Konsolidierung für „externe“ Dienstleistungsgesellschaften: Nach IFRS 10.32 hat eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das weitere Dienstleistungen in Bezug auf die Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erbringt nach bislang geltenden Regelungen - unabhängig von den Ausnahmevorschriften - zu konsolidieren. Nach der Klarstellung soll diese Rückausnahme jedoch nur für solche Dienstleistungstochterunternehmen gelten, die als verlängerter Arm der übergeordneten Mutter Dienstleistungen in Bezug auf deren Anlagetätigkeit erbringen und selbst nicht die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllen. Erfüllt hingegen ein Dienstleistungstochterunternehmen selbst die Definition, d.h. es erbringt seine Dienstleistungen primär an Dritte, können die Ausnahmevorschriften in Anspruch genommen werden.
- Anwendung der Equity-Methode: IAS 28 soll dahingehend angepasst werden, dass bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein Beteiligungsunternehmen, welches sich als Investmentgesellschaft qualifiziert, der Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die fair value-Bewertung beibehält, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet (=fair value Bewertung). Dies gilt jedoch nicht dann, wenn der Investor an einem Joint Venture beteiligt ist, bei dem das Joint Venture eine Investmentgesellschaft ist.
Besondere Übergangsvorschriften sind noch nicht enthalten. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2014 eingereicht werden.
Praxistipp
Die vorgeschlagenen Änderungen an den Ausnahmevorschriften zu den bisherigen Konsolidierungsvorgaben adressieren einige praktische Anwendungsfragen. So sehen die Klarstellungen eine Ausdehnung der Ausnahmevorschriften vor, insbesondere für Mutterunternehmen, die selbst Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft sind.
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.338
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.0781
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0392
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Urlaubsrückstellung berechnen
499
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
450
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Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
411
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Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
405
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Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
391
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Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
346
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
307
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Stolperfallen und Lösungen für verlässliche Entscheidungen
09.06.2026
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EU-Kommission stellt Entwurf für „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS) zur Konsultation
28.05.2026
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EU-Kommission stellt Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 („Simplified ESRS“) zur Konsultation
28.05.2026
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IDW konkretisiert handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und Treibhausgas-Quoten
13.05.2026
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Bürokratieabbau im Bereich der Rechnungslegung und Bürokratieverhinderung
07.05.2026
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CSRD-Umsetzungsgesetz: EU-Richtlinie mit Erleichterungen liegt als umzusetzende Vorgabe vor
04.05.2026
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Sorgt die EmpCo-Richtlinie für eine Prüfungspflicht für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte?
30.04.2026
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IDW: Überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Beteiligungen und zur Unternehmensbewertung
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IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
23.04.2026
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Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Nahost-Krieges
16.04.2026