Berechnung des umbauten Raumes
Der umbaute Raum ist in m³ anzugeben.
1.1 |
Voll anzurechnen ist der umbaute Raum eines Gebäudes, der umschlossen wird: |
1.11 |
seitlich von den Außenflächen der Umfassungen, |
1.12 |
unten |
1.121 |
bei unterkellerten Gebäuden von den Oberflächen der untersten Geschoßfußböden, |
1.122 |
bei nichtunterkellerten Gebäuden von der Oberfläche des Geländes. Liegt der Fußboden des untersten Geschosses tiefer als das Gelände, gilt Abschnitt 1.121, |
1.13 |
oben |
1.131 |
bei nichtausgebautem Dachgeschoß von den Oberflächen der Fußböden über den obersten Vollgeschossen, |
1.132 |
bei ausgebautem Dachgeschoß, bei Treppenhausköpfen und Fahrstuhlschächten von den Außenflächen der umschließenden Wände und Decken. (Bei Ausbau mit Leichtbauplatten sind die begrenzenden Außenflächen durch die Außen- oder Oberkante der Teile zu legen, welche diese Platten unmittelbar tragen), |
1.133 |
bei Dachdecken, die gleichzeitig die Decke des obersten Vollgeschosses bilden, von den Oberflächen der Tragdecke oder Balkenlage, |
1.134 |
bei Gebäuden oder Bauteilen ohne Geschoßdecken von den Außenflächen des Daches, vgl. Abschnitt 1.35. |
1.2 |
Mit einem Drittel anzurechnen ist der umbaute Raum des nichtausgebauten Dachraumes, der umschlossen wird von den Flächen nach Abschnitt 1.131 oder 1.132 und den Außenflächen des Daches. |
1.3 |
bei den Berechnungen nach Abschnitt 1.1 und 1.2 ist: |
1.31 |
die Gebäudegrundfläche nach den Rohbaumaßen des Erdgeschosses zu berechnen, |
1.32 |
bei wesentlich verschiedenen Geschoßgrundflächen der umbaute Raum geschoßweise zu berechnen, |
1.33 |
nicht abzuziehen der umbaute Raum, der gebildet wird von: |
1.331 |
äußeren Leibungen von Fenstern und Türen und äußeren Nischen in den Umfassungen, |
1.332 |
Hauslauben (Loggien), d. h. an höchstens zwei Seitenflächen offenen, im übrigen umbauten Räumen, |
1.34 |
nicht hinzuzurechnen der umbaute Raum, den folgende Bauteile bilden: |
1.341 |
stehende Dachfenster und Dachaufbauten mit einer vorderen Ansichtsfläche bis zu je 2 m² (Dachaufbauten mit größerer Ansichtsfläche siehe Abschnitt 1.42), |
1.342 |
Balkonplatten und Vordächer bis zu 0, 5 m Ausladung (weiter ausladende Balkonplatten und Vordächer siehe Abschnitt 1.44), |
1.343 |
Dachüberstände, Gesimse, ein bis drei nichtunterkellerte, vorgelagerte Stufen, Wandpfeiler, Halbsäulen und Pilaster, |
1.344 |
Gründungen gewöhnlicher Art, deren Unterfläche bei unterkellerten Bauten nicht tiefer als 0, 5 m unter der Oberfläche des Kellergeschoßfußbodens, bei nichtunterkellerten Bauten nicht tiefer als 1 m unter der Oberfläche des umgebenden Geländes liegt (Gründungen außergewöhnlicher Art und Tiefe siehe Abschnitt 1.48), |
1.345 |
Kellerlichtschächte und Lichtgräben, |
1.35 |
für Teile eines Baues, deren Innenraum ohne Zwischendecken bis zur Dachfläche durchgeht, der umbaute Raum getrennt zu berechnen, vgl. Abschnitt 1.134, |
1.36 |
für zusammenhängende Teile eines Baues, die sich nach dem Zweck und deshalb in der Art des Ausbaues wesentlich von den übrigen Teilen unterscheiden, der umbaute Raum getrennt zu berechnen. |
1.4 |
Von der Berechnung des umbauten Raumes nicht erfaßt werden folgende (besonders zu veranschlagende) Bauausführungen und Bauteile: |
1.41 |
geschlossene Anbauten in leichter Bauart und mit geringwertigem Ausbau und offene Anbauten, wie Hallen, Überdachungen (mit oder ohne Stützen) von Lichthöfen, Unterfahrten auf Stützen, Veranden, |
1.42 |
Dachaufbauten mit vorderen Ansichtsflächen von mehr als 2 m² und Dachreiter, |
1.43 |
Brüstungen von Balkonen und begehbaren Dachflächen, |
1.44 |
Balkonplatten und Vordächer mit mehr als 0, 5 m Ausladung, |
1.45 |
Freitreppen mit mehr als 3 Stufen und Terrassen (und ihre Brüstungen), |
1.46 |
Füchse, Gründungen für Kessel und Maschinen, |
1.47 |
freistehende Schornsteine und der Teil von Hausschornsteinen, der mehr als 1 m über den Dachfirst hinausragt, |
1.48 |
Gründungen außergewöhnlicher Art, wie Pfahlgründungen und Gründungen außergewöhnlicher Tiefe, deren Unterfläche tiefer liegt als im Abschnitt 1.344 angegeben, |
1.49 |
wasserdruckhaltende Dichtungen. |
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