Als Text und Data Mining gilt die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen (§ 44b UrhG).

Nach Gabler Wirtschaftslexikon versteht man unter Data Mining die Anwendung von Methoden und Algorithmen zur möglichst automatischen Extraktion empirischer Zusammenhänge zwischen Planungsobjekten, deren Daten in einer hierfür aufgebauten Datenbasis bereitgestellt werden. Häufig werden zum Beispiel Warenkörbe ermittelt, d. h. welche Produkte häufig zusammen gekauft werden oder welche Faktoren ausschlaggebend sind für die Kundentreue. Daher ist die Verwertung von Daten mittels Data Mining eine Frage des Datenschutzes.

Um Data Mining durchzuführen, müssen Inhalte, z. B. Texte, Fotos oder Zahlenmaterial, in der Regel zunächst vervielfältigt werden, damit man sie anschließend auswerten kann. Diese Inhalte sind, auch wenn sie beispielsweise im Internet frei abrufbar sind, häufig urheberrechtlich geschützt.

Jedoch gelten für Data Mining neuerdings auch folgende urheberrechtliche Regeln (§ 44b UrhG): Text und Data Mining ist künftig vergütungsfrei gestattet, beispielsweise um künstliche Intelligenz für kommerzielle Anwendungen zu trainieren (§ 44b UrhG). Ein Nutzungsvorbehalt des Urhebers bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.

Vervielfältigungen für Text und Data Mining sind für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zulässig (§ 60d Abs. 1 UrhG). Dazu berechtigt sind Hochschulen, Forschungsinstitute oder sonstige Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung (sie gelten als Forschungsorganisationen), sofern sie nicht kommerzielle Zwecke verfolgen, sämtliche Gewinne in die wissenschaftliche Forschung reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sind.

Diese Berechtigung gilt nicht für Forschungsorganisationen, die mit einem privaten Unternehmen zusammenarbeiten, das einen bestimmenden Einfluss auf die Forschungsorganisation und einen bevorzugten Zugang zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung hat.

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