Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner, Cecilia Hardenberg
Stille Reserven stellen den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Wert des Reinvermögens und dem niedrigeren Reinvermögensausweis in der Bilanz dar. Beträgt der tatsächliche Wert der Aktiva (Vermögenswert) 1.000 EUR und der Passiva (Verbindlichkeiten) 500 EUR, ergibt sich daraus eine Differenz und ein Reinvermögen von 500 EUR. Wurden in der Bilanz jedoch nur Aktiva von 800 EUR sowie Passiva in Höhe von 600 EUR angesetzt, resultiert hieraus ein Reinvermögen von 200 EUR. Die stillen Reserven (verstecktes Reinvermögen) berechnen sich somit mit 300 EUR, wenn man vom tatsächlichen Wert (500 EUR) den Bilanzwert (200 EUR) abzieht.
Anders ermittelt: In den Aktiva finden sich 200 EUR an stillen Reserven (tatsächlicher Wert 1.000 EUR abzüglich bilanzierter Wert 800 EUR); in den Passiva 100 EUR (tatsächlicher Wert 500 EUR abzüglich bilanzierter Wert 600 EUR) – beide Bilanzseiten zusammen ergeben 300 EUR.
4.1 Stille Reserven im Anlagevermögen
Stille Reserven werden oft schnell und nicht selten unwissentlich gebildet. In erster Linie geschieht dies, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) auf eine kürzere als die tatsächliche Nutzungsdauer verteilt werden oder mit der degressiven Abschreibung ein Abschreibungsverfahren gewählt wird, bei dem in den ersten Jahren mehr abgeschrieben wird, als es der tatsächlichen Wertminderung entspricht. Selbst bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort abgeschrieben werden (Buchwert 0 EUR), können sich stille Reserven bilden. So kann beispielsweise ein sofort abgeschriebener Tisch oder Stuhl zum Bilanzstichtag noch einen tatsächlichen Wert von 200 EUR haben. Infolgedessen werden hier durch die Anwendung der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern stille Reserven in Höhe von 200 EUR gebildet.
Dasselbe gilt für andere Vermögensgegenstände des Anlagevermögens...