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Steuerliche Behandlung des „Container-Leasing-Modells”

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OFD München, Verfügung v. 27.8.1998, S 2170 - 75/8 St 41

Zu den Fragen der Zurechnung von Containern und der weiteren steuerlichen Behandlung auf der Ebene der Investoren nehme ich im Einvernehmen mit der OFD Nürnberg wie folgt Stellung:

Sachverhalt

Eine GmbH erwirbt Container und vermietet diese für eine bestimmte Zeitspanne (i.d.R. sechs Jahre) an verschiedene Nutzer. Nach Abschluß dieser Mietverträge verkauft die GmbH die Container an Privatpersonen, die jeweils in die mit den Nutzern bestehenden (nicht kündbaren) Mietverträge eintreten. Die Privatpersonen (Investoren) schließen gleichzeitig mit der GmbH einen Verwaltungsvertrag ab, in dem die GmbH eine bestimmte Miete für einen Zeitraum von sechs Jahren garantiert, die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt und den Rückkauf nach Ablauf der Mietzeit anbietet; teilweise wird hierfür ein fester Andienungspreis vereinbart. Veräußert der Privatinvestor während der Laufzeit des Verwahrungsvertrages den Container, ist der Erwerber verpflichtet, in den Verwaltungsvertrag einzutreten.

 

Rechtliche Würdigung

 

I. Wirtschaftliches Eigentum

Entscheidend für die steuerliche Beurteilung des Modells ist, wer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes (Container) anzusehen und wem der Leasinggegenstand demzufolge zuzurechnen ist.

 

1. Erwerb eines Containers vor dem 1.7.1997

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Containern beträgt lt. AfA-Tabelle grundsätzlich fünf Jahre, bei Containern aus V2A-Stahl (geeignet für Lebensmitteltransporte) sechs Jahre. Die Dauer der Mietzeit von sechs Jahren übersteigt bzw. erreicht damit die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes.

 

1.1 Rückmietung an die GmbH ohne garantierten Rückkaufpreis:

a) Bei Vollamortisation (d.h. die Mietzahlungen decken die Aufwendungen des lnvestors...

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