Die Personalkosten setzen sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt, in Form von Löhnen und Gehältern (Entgelt), unterschiedlichen Personalzusatzkosten sowie den sonstigen Personalkosten zusammen.

Zu den Gehältern zählen vor allem:

  • Tarif- und Grundgehälter
  • Leistungsprämien
  • Übertarifliche Zulagen
  • Mehrarbeitspauschalen
  • Aktien- und andere Optionen
  • Tantiemen
  • Provisionen

Zu den Löhnen zählen insbesondere:

  • Fertigungslöhne
  • Zeitlohn
  • Akkordlohn
  • Prämienlohn
  • Hilfslöhne
  • Zusatzlöhne
  • Zuschlagslöhne

Bei den Personalzusatzkosten handelt es sich um gesetzliche, tarifliche oder freiwillige Zahlungen von Versicherungsbeiträgen, etwa Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- oder Zusatzversorgungskassen. In der Regel teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Personalnebenkosten. Zu den Personalkosten zählen nur die vom Arbeitgeber zu zahlenden Anteile der Sozialversicherung. Außerdem zählen dazu:

  • Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenlöhne
  • tarifvertragliche Lohnausfälle, z. B. für Heirat, Geburt oder Umzug
  • Weihnachtsgeld
  • zusätzliche Monatsvergütungen
  • Betriebliche Altersversorgung

Zu den sonstigen Personalkosten zählen u. a.:

  • Essens- und Fahrtkostenzuschüsse
  • Kosten von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Kantinenleistungen
  • Kosten für Vorstellungen, Anzeigen und Inserate
  • Bereitstellung von Arbeitskleidung
  • Wohnungs- oder andere Beihilfen
  • Betriebssicherheitsmaßnahmen
  • Betriebssporteinrichtungen
  • Umzugskosten
  • Vorschlagswesen

Abb. 1:   Zusammensetzung der Personalkosten

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