Die Personalkosten setzen sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt, in Form von Löhnen und Gehältern (Entgelt), unterschiedlichen Personalzusatzkosten sowie den sonstigen Personalkosten zusammen.
Zu den Gehältern zählen vor allem:
- Tarif- und Grundgehälter
- Leistungsprämien
- Übertarifliche Zulagen
- Mehrarbeitspauschalen
- Aktien- und andere Optionen
- Tantiemen
- Provisionen
Zu den Löhnen zählen insbesondere:
- Fertigungslöhne
- Zeitlohn
- Akkordlohn
- Prämienlohn
- Hilfslöhne
- Zusatzlöhne
- Zuschlagslöhne
Bei den Personalzusatzkosten handelt es sich um gesetzliche, tarifliche oder freiwillige Zahlungen von Versicherungsbeiträgen, etwa Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- oder Zusatzversorgungskassen. In der Regel teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Personalnebenkosten. Zu den Personalkosten zählen nur die vom Arbeitgeber zu zahlenden Anteile der Sozialversicherung. Außerdem zählen dazu:
- Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenlöhne
- tarifvertragliche Lohnausfälle, z. B. für Heirat, Geburt oder Umzug
- Weihnachtsgeld
- zusätzliche Monatsvergütungen
- Betriebliche Altersversorgung
Zu den sonstigen Personalkosten zählen u. a.:
- Essens- und Fahrtkostenzuschüsse
- Kosten von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Kantinenleistungen
- Kosten für Vorstellungen, Anzeigen und Inserate
- Bereitstellung von Arbeitskleidung
- Wohnungs- oder andere Beihilfen
- Betriebssicherheitsmaßnahmen
- Betriebssporteinrichtungen
- Umzugskosten
- Vorschlagswesen
Abb. 1: Zusammensetzung der Personalkosten
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