Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist gebührenfrei. Für den Verkäufer ist das Konto selbst ebenfalls kostenlos, es entstehen aber bei jedem Geldeingang über PayPal Kosten. Diese setzen sich aus einer Grundgebühr je Umsatz und einer prozentualen Gebühr zusammen.

Die Gebühren sind bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlungen können von allen Kontoinhabern ohne weitere Zusatzkosten empfangen werden. Hierbei gelten für Privat- und Geschäftskonten die gleichen Konditionen, eine Unterscheidung hinsichtlich der Gebühren zwischen den Kundengruppen gibt es also nicht; das Geschäftskonto hat lediglich einen größeren Funktionsumfang zum komfortableren Verwalten von Zahlungen.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ein Online-Konto. Die Auszüge mit den Ein- und Ausgängen können regelmäßig nur elektronisch aufgerufen und heruntergeladen werden.

 
Praxis-Tipp

Den Kontoauszug auf dem Computer speichern

Der Internet-Verkäufer sollte den Kontoauszug nicht nur ausdrucken, sondern das digitale Dokument auf seinem Computer speichern. Die Datensicherung richtet sich nach den Richtlinien der Finanzverwaltung, die für alle digitalen Dokumente gelten. Bei einer Betriebsprüfung müssen die Online-Kontoauszüge als digitale Dokumente zur Verfügung stehen. Der Betriebsausgabenabzug ist uneingeschränkt möglich.

Da die Gebühren von PayPal in der Regel ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden, kommt es nicht darauf an, ob der Vorsteuerabzug aus einer elektronischen Rechnung möglich ist oder nicht.

Konsequenz: Der Unternehmer erfasst die Beträge, die er seinen Kunden in Rechnung stellt, als Erlös. Die Gebühren von PayPal mindern also nicht seinen (umsatzsteuerpflichtigen) Erlös. Die Gebühren von PayPal bucht er als Nebenkosten des Geldverkehrs.

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