Kurzbeschreibung

Checkliste wirkungsvoller Mahnstrategien bei säumigen Schuldnern.

Wirkungsvolle Mahnstrategien bei säumigen Schuldnern

Sind diese Punkte berücksichtigt? ja nein

Gute Vorbereitung vor und während des Vertragsschlusses

Soweit es die DSGVO zulässt: Daten des Vertragspartners/Schuldners sammeln und aufzeichnen. Gute vertragliche Vereinbarungen abschließen. Gute Dokumentation über die Leistungserbringung z.B. Abnahmebescheinigung bei Werkverträgen.
   

Aktiv die Kommunikation suchen

Mit dem Schuldner bereits vor dem ersten Mahnschreiben ins Gespräch kommen. Eventuelle Missverständnisse telefonisch ausräumen spart Zeit und Geld.
   

Abgestuft vorgehen

Bekannte oder Geschäftspartner mit individuell gestalteten Mahnbriefen, die persönlich unterzeichnet werden, mahnen. Erst wenn dies nichts nützt, ein zwangsweises Vorgehen androhen. Anders bei Schuldnern, mit denen man nur ein einmaliges Schuldverhältnis hat: Hier genügen schematisierte Mahnschreiben. Danach kann, wenn keine Reaktion erfolgt, gleich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
   

Die Bezahlung erleichtern

Dem Mahnschreiben QR-Code oder (je nach Zielgruppe) ausgefüllten Überweisungsträger beifügen. Verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten.
   

Keine leeren Drohungen

Wurde mit der Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht und dem Schuldner noch eine letzte Frist zur Zahlung gesetzt, so muss nach Fristablauf das Mahnverfahren auch tatsächlich eingeleitet werden. Sonst glaubt der Schuldner auch in späteren Fällen nicht mehr, dass es der Gläubiger mit der gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruchs tatsächlich ernst meint.
   

Verzugsautomatik beachten

Bitte beachten: Mit einem Zahlungsziel auf der Rechnung kommt kein Schuldner in Verzug. Gem. § 286 Abs. 3 BGB kommen im B2B Unternehmer (vgl. § 14 BGB) nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Verbraucher müssen hierauf in der Rechnung hingewiesen werden. Auf die Rechnungen an Verbraucher kann/sollte deshalb folgende Belehrung aufgedruckt werden, damit der Schuldner automatisch in Verzug kommt: "Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie gem. § 286 III BGB ohne weitere Mahnung in Verzug geraten, wenn Sie diese Rechnung nicht binnen 30 Tagen ausgleichen. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basis-zinssatz."
   

Falsche Signale vermeiden

Mahnungen nie durchnummerieren, denn der versierte Schuldner erwartet sonst, dass einer "ersten Mahnung" auch eine "zweite" und sogar noch eine "dritte und letzte" folgt mit dem Ergebnis, dass er sich noch ein paar Wochen länger Zeit mit dem Zahlen lässt. Wer knapp bei Kasse ist, verzögert die Zahlung, so lange es geht. Die Anforderungen an eine Mahnung sind nicht sehr hoch, sie kann erst freundlich ausfallen und dann mit einer Fristsetzung.
   

Hartnäckig bleiben

Die Kosten für die Erlangung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels sind meist auch dann nicht umsonst aufgewendet, wenn beim Schuldner zunächst im Wege der Zwangsvollstreckung nichts zu holen ist. Eine mit Vollstreckungstitel versehene Forderung verjährt regelmäßig erst in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), einem Zeitraum, in dem der Schuldner durchaus wieder zu Geld kommen kann.
   

Die Verjährung beachten

Eine Mahnung unterbricht nie die Verjährung! Rechtzeitig das gerichtliche (Mahn-)Verfahren einleiten. Denn erst mit Zustellung

  • des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder
  • des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1)
wird die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
   

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge