[Tabelle anzuwenden ab 21.12.2008:][1] Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.
zahlungsmittelgenerierende Einheit | Die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. | ||||||||
Unternehmensbestandteil | Ein Geschäftsbereich und die zugehörigen Cashflows, die betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung vom restlichen Unternehmen klar abgegrenzt werden können. | ||||||||
Veräußerungskosten | Zusätzliche Kosten, die der Veräußerung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands. | ||||||||
kurzfristiger Vermögenswert | Ein Unternehmen hat einen Vermögenswert in folgenden Fällen als kurzfristig einzustufen:
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aufgegebener Geschäftsbereich | Ein Unternehmensbestandteil, der veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und:
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Veräußerungsgruppe | Eine Gruppe von Vermögenswerten, die gemeinsam in einer einzigen Transaktion durch Verkauf oder auf andere Weise veräußert werden sollen, sowie die mit diesen Vermögenswerten direkt in Verbindung stehenden Schulden, die bei der Transaktion übertragen werden. Die Gruppe beinhaltet den bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert, wenn sie eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert gemäß den Vorschriften der Paragraphen 80-87 des IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten (überarbeitet 2004) zugeordnet wurde, oder es sich um einen Geschäftsbereich innerhalb einer solchen zahlungsmittelgenerierenden Einheit handelt. | ||||||||
beizulegender Zeitwert | Der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. | ||||||||
feste Kaufverpflichtung | Eine für beide Parteien verbindliche und in der Regel einklagbare Vereinbarung mit einer nicht nahe stehenden Partei, die (a) alle wesentlichen Bestimmungen, einschließlich Preis und Zeitpunkt der Transaktion, enthält und (b) so schwerwiegende Konsequenzen bei einer Nichterfüllung festlegt, dass eine Erfüllung höchstwahrscheinlich ist. | ||||||||
höchstwahrscheinlich | Erheblich wahrscheinlicher als wahrscheinlich. | ||||||||
langfristiger Vermögenswert | Ein Vermögenswert, der nicht die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts erfüllt. | ||||||||
wahrscheinlich | Es spricht mehr dafür als dagegen. | ||||||||
erzielbarer Betrag | Der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und seinem Nutzungswert. | ||||||||
Nutzungswert | Der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. |
[Tabelle anzuwenden bis 20.12.2008:] Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.
zahlungsmittelgenerierende Einheit | Die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. | ||||||
Unternehmensbestandteil | Ein Geschäftsbereich und die zugehörigen Cashflows, die betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung vom restlichen Unternehmen klar abgegrenzt werden können. | ||||||
Veräußerungskosten | Zusätzliche Kosten, die der Veräußerung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands. | ||||||
kurzfristiger Vermögenswert | Ein Vermögenswert, der eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt:
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