Die erste Art der Aufgliederung wird als "Gesamtkostenverfahren" bezeichnet. Aufwendungen werden im Gewinn oder Verlust nach ihrer Art zusammengefasst (beispielsweise Abschreibungen, Materialeinkauf, Transportkosten, Leistungen an Arbeitnehmer, Werbekosten) und nicht nach ihrer Zugehörigkeit zu einzelnen Funktionsbereichen des Unternehmens umverteilt. Diese Methode ist einfach anzuwenden, da die betrieblichen Aufwendungen den einzelnen Funktionsbereichen nicht zugeordnet werden müssen. Ein Beispiel für eine Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren ist:

Umsatzerlöse   X
Sonstige Erträge   X
Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen X  
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe X  
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer X  
Aufwand für planmäßige Abschreibungen X  
Andere Aufwendungen X  
Gesamtaufwand   (X)
Gewinn vor Steuern   X

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