Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrensmangel wegen unterlassener Beweiserhebung

 

Leitsatz (NV)

Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels wegen Nichterhebung angetretener Beweise (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) sind nicht nur Beweismittel und Beweisthemen, sondern auch das voraussichtliche Beweisergebnis sowie die Bedeutung für den Verfahrensausgang darzulegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136).

 

Normenkette

FGO § 76 Abs. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

FG Nürnberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 417300

BFH/NV 1991, 464

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