Zum 1.1.2021 wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem für Zertifikate eingeführt. Grundlage hierfür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das deutsche Emissionshandelssystem ergänzt den bislang und weiterhin bestehenden europäischen Emissionshandel um bestimmte Branchen, wie Wärme und Verkehr, die bislang noch nicht durch den europäischen Emissionshandel erfasst waren. Anders als beim europäischen Emissionshandel, bei dem die Treibhausgas-emittierenden Unternehmen verpflichtet sind, über entsprechende Emissionsberechtigungen in ausreichender Menge zu verfügen, sind beim nationalen Emissionshandel solche Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen, verpflichtet, über ausreichend gültige Zertifikate zu verfügen.

Während die europäischen Emissionsberechtigungen anfangs noch kostenlos zugeteilt wurden und sich danach ein Handel entwickelte, sind nationale Brennstoffemissionszertifikate pro Tonne CO2-Äquivalent bereits ab dem Jahr 2021 für einen Festpreis von 25 EUR/t zu erwerben. Der Preis wird bis zum Jahr 2025 sukzessive auf 55 EUR/t ansteigen. Danach sollen Emissionsrechte per Versteigerungsverfahren erworben werden können, wobei für das Jahr 2026 ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 EUR/t und einem Höchstpreis von 65 EUR/t pro Emissionszertifikat festgelegt wurde. Die nationalen Emissionszertifikate müssen bis zum 30.9. des Folgejahres zurückgegeben werden. Der Erwerb von Zertifikaten im Abgabejahr (d. h. im Folgejahr) aufgrund von Unterdeckungen kann nur im eingeschränkten Umfang von 10 % erfolgen. Für einen darüber hinausgehenden Bedarf ist dann bereits der Preis für das Abgabejahr einschlägig.

Zu beachten ist, dass die Zertifikate nach TEHG und solche nach BEHG untereinander nicht anrechen- oder tauschbar sind, wenngleich der Gesetzgeber versucht hat, Doppelbelastungen zu begegnen.

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