Beispiele:

  • Umrechnung des Jahresfreibetrags

    Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer beantragt am 2.5. die Eintragung eines Freibetrags. Es wird vom Finanzamt ein Freibetrag von 1.555 € festgestellt, der auf die Monate Juni bis Dezember (7 Monate) zu verteilen ist. Außer dem Jahresfreibetrag von 1.555 € ist ab 1.6. ein Monatsfreibetrag von 223 € auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

  • Erhöhung eines eingetragenen Freibetrags

    Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte mit Wirkung vom 1.1. an ein Freibetrag von 2.400 €; (monatlich 200 €;) vermerkt ist, macht am 10.3. weitere berücksichtigungsfähige Aufwendungen von 963 € für das Kalenderjahr geltend. Es ergibt sich ein neuer Jahresfreibetrag von (2.400 € + 963 € =) 3.363 €, der auf der Lohnsteuerkarte zu bescheinigen ist. Für die Berechnung des neuen Monatsfreibetrags ist der Jahresfreibetrag um die bei der Lohnsteuerberechnung bisher zu berücksichtigenden Monatsfreibeträge von (3 x 200 € =) 600 € zu kürzen. Der verbleibende Betrag von (3.363 € ./. 600 € =) 2.763 € ist auf die Monate April bis Dezember zu verteilen, so dass ab 1.4. ein Monatsfreibetrag von 307 € auf der Lohnsteuerkarte einzutragen ist. Für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume Januar bis März bleibt der Monatsfreibetrag von 200 € unverändert.

  • Herabsetzung eines eingetragenen Freibetrags

    Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte mit Wirkung vom 1.1. an ein Freibetrag von 4.800 € (monatlich 400 €) vermerkt ist, teilt dem Finanzamt am 10.3. mit, dass sich die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen um 975 € für das Kalenderjahr vermindern. Es ergibt sich ein neuer Jahresfreibetrag von (4.800 € ./. 975 € =) 3.825 €, der auf der Lohnsteuerkarte zu bescheinigen ist. Für die Berechnung des neuen Monatsfreibetrags ist der Jahresfreibetrag um die bei der Lohnsteuerberechnung bisher zu berücksichtigenden Monatsfreibeträge von (3 x 400 € =) 1.200 € zu kürzen. Der verbleibende Betrag von (3.825 € ./. 1.200 € =) 2.425 € ist auf die Monate April bis Dezember zu verteilen, so dass ab 1.4. ein Monatsfreibetrag von 270 € auf der Lohnsteuerkarte einzutragen ist. Für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume Januar bis März bleibt der Monatsfreibetrag von 400 € unverändert.

Freibetrag wegen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher Dienstleistungen

BMF vom 1.11.2004 (BStBl I S. 958)

(Anhang 23)

Freibetrag wegen negativer Einkünfte

→R 112

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