Die Verrechnung von IT-Kosten geschieht in der überwiegenden Zahl der Unternehmen nach einfachen Gemeinkostenschlüsseln, gemäß dem "Gießkannenprinzip" über alle Kostenstellen hinweg. Nur etwa 30 – 40 % der Unternehmen verfügen zumindest über eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf Grenzkostenbasis. Ein Umlageverfahren bietet keine Transparenz über die Auswirkungen von Entscheidungen und damit auch keinen Anreiz für Kostensenkungen oder Effizienzsteigerungen.

Kostenumlage nicht ausreichend

Ein ernsthaftes Controlling im Sinne von Planung und Steuerung von Unternehmen ist daher nicht möglich Als Basis für alle weiteren Überlegungen ist zumindest eine verursachungsgerechte innerbetriebliche Leistungsverrechnung unabdingbar.

Eine IT-Kostenstellenrechnung verteilt dabei die angefallenen Kosten der IT-Abteilungen auf die Kostenstellen, die Leistungen abnehmen. Art und Inhalt dieser Leistung sollte in einem ausführlichen Service-Level-Agreement festgehalten sein.

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