Leitsatz (amtlich)
Für eine Gasetagenheizung, die eine Krankengymnastin in eine Mietwohnung einbauen ließ, kann sie eine Investitionszulage nach § 19 BHG 1964 nicht beanspruchen, auch wenn sie die Wohnung überwiegend für die Ausübung ihres Berufs benutzt.
Normenkette
BHG 1964 § 19 Abs. 1 S. 1
Gründe
(Von dem Abdruck der Entscheidungsgründe wird abgesehen.)
Fundstellen
Haufe-Index 68072 |
BStBl II 1968, 566 |
BFHE 1968, 377 |
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