Leitsatz (amtlich)

Für eine Gasetagenheizung, die eine Krankengymnastin in eine Mietwohnung einbauen ließ, kann sie eine Investitionszulage nach § 19 BHG 1964 nicht beanspruchen, auch wenn sie die Wohnung überwiegend für die Ausübung ihres Berufs benutzt.

 

Normenkette

BHG 1964 § 19 Abs. 1 S. 1

 

Gründe

(Von dem Abdruck der Entscheidungsgründe wird abgesehen.)

 

Fundstellen

Haufe-Index 68072

BStBl II 1968, 566

BFHE 1968, 377

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