Wie werden Inkassokosten richtig gebucht
Frage: Inkassounternehmen mit Einziehung der Forderung beauftragt - wie werden die Inkassokosten richtig gebucht?
Die Rechnung an einen Kunden ist über Debitoren gebucht worden. Die Forderung wird über ein Inkassounternehmen realisiert. Die Forderung wird mit Zinsen und Mahnkosten bezahlt. Wie wird dieser Vorgang gebucht?
Antwort: So rechnet das Inkassounternehmens ab und werden Mahngebühren, Zinsen & Co. richtig gebucht
Erbringt ein Unternehmer seinem Kunden gegenüber eine Lieferung oder sonstige Leistung, erwartet er, dass der Kunde seine Rechnung bezahlt. Zahlt der Kunde trotz Fristsetzung und Mahnung nicht, kann die Forderung oft über ein Inkassobüro realisiert werden. Wegen des Zahlungsverzugs berechnete der Unternehmer Mahngebühren und Zinsen. Zusätzlich entstehen durch die Einschaltung eines Inkassobüros weitere Kosten. Zahlt der Kunde die Forderung, Mahngebühr, Zinsen und die Kosten des Inkassobüros, müssen die einzelnen Positionen auf unterschiedliche Konten gebucht werden.
Praxis-Beispiel:
Ein Unternehmer hat an seinem Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) an Erlöse/Umsatzsteuer
Da der Kunde trotz mehrfacher Mahnung nicht zahlt, beauftragt der Unternehmer ein Inkassounternehmen. Mit dem Eingang der Zahlung beim Inkassobüro hat der Kunde auch die Forderung des Unternehmers erfüllt. Das Inkassobüro berechnet seine Kosten und verrechnet diese mit dem Betrag, den der Kunde gezahlt hat. Die Abrechnung des Inkassobüros sieht wie folgt aus:
| ursprüngliche Forderung des Unternehmers | 119,00 EUR |
| Mahngebühr (berechnet durch den Unternehmer) | 3,00 EUR |
Zinsen | 5,26 EUR |
| Bearbeitungsgebühr Inkassobüro (brutto) | 44,03 EUR |
| Zahlung des Kunden an das Inkassobüro | 171,29 EUR |
| Abzüglich Kosten des Inkassobüros | 44,03 EUR |
| Überweisung an den Unternehmer | 127,26 EUR |
Der Unternehmer bucht den überwiesenen Betrag von 127,26 EUR wie folgt:
1.) Bank an Debitoren: 119,00 EUR
Die Erlösbuchung ist bereits mit der Rechnungserstellung erfasst worden.
2.) Bank an sonstige Erträge: 3,00 EUR
Bei den Mahngebühren handelt es sich um sonstige Erträge, die mangels Gegenleistung nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
3.) Bank an Zinserträge: 5,26 EUR
Die Verzugszinsen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da diese umsatzsteuerlich als Schadensersatz zu qualifizieren sind.
Zusätzlich sind noch die Kosten des Inkassounternehmens zu erfassen. Die Realisierung der Forderung ist eine Dienstleistung, die das Inkassounternehmen an den Unternehmer erbringt. Wegen der Verrechnung mit der Kundenzahlung ist wie folgt zu buchen:
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 37,00 EUR | |||
| Abziehbare Vorsteuer | 7,03 EUR | an | Sonstige Erträge | 44,03 EUR |
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