Bundesfinanzministerium legt Gesetzentwurf gegen Manipulationen vor
Gesetzentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulation
Vor fast genau einem Jahr bat das Bundesfinanzministerium Kammern und Verbände bargeldintensiver Branchen darum, Informationen bereitzustellen – Informationen darüber, wie viele Unternehmen von einer Neuregelung zum Schutz vor Kassenmanipulation betroffen wären und wie viele Kassen mit welchem Aufwand umgerüstet werden müssten. Nun liegt mit dem Referentenentwurf zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ das Ergebnis der Überlegungen der Finanzverwaltung vor. Demnach sollen die Sicherungen gegen Kassenmanipulation erhöht werden – sowohl inhaltlich als auch technisch. Im Zentrum der geplanten Änderungen stehen drei Punkte:
- Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, muss künftig verpflichtend eine technische Sicherheitseinrichtung einsetzen.
- Eine Kassen-Nachschau wird eingeführt.
- Verstöße gegen die Vorschriften werden mit höheren Bußgeldern sanktioniert.
Technische Sicherheitsmaßnahmen
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssen elektronische Kassenaufzeichnungen neben der Einzelaufzeichnungspflicht zusätzlich auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden. Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen durch eine technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden – diese wird aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle bestehen.
Kassen-Nachschau wird eingeführt
Künftig wird es – analog zur Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau – auch eine Kassen-Nachschau geben. Hiermit können Prüfer des Finanzamts unangekündigt computergestützte Kassensysteme, Registrierkassen und offene Ladenkassen kontrollieren. Werden Mängel festgestellt, kann der Prüfer ohne vorherige Anordnung zu einer Außenprüfung übergehen.
Bei Verstoß gegen die Vorgaben ist mit hohen Bußgeldern zu rechnen
Unternehmer, die kein den Vorgaben entsprechendes System verwenden oder ihre Daten nicht richtig schützen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Das gilt gleichermaßen für Anbieter und Verkäufer von Manipulationssoftware. Die Höhe der Bußgelder wird mit dem Gesetzentwurf auf bis zu 25.000 Euro angehoben. Achtung: Das Bußgeld soll unabhängig davon möglich sein, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es zwar am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wird aber erstmals für die Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2018 beginnen.
Praxis-Tipp: Das neue Sicherheitskonzept sei „technologieoffener“ als das INSIKA-Konzept
Das umstrittene INSIKA-Konzept – die „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ – scheint damit vom Tisch zu sein. Das Bundesfinanzministerium betont in seinem Entwurf, dass das neue Sicherheitskonzept „technologieoffen“ sei, um den besonderen Verhältnissen verschiedenartiger Wirtschaftsbereiche Rechnung tragen zu können. Damit kommt die Finanzverwaltung unter anderem der Kritik von Verbänden entgegen, die das Konzept als zu aufwändig und kostenintensiv bezeichnet hatten.
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