Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen also nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

 

(a)

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (siehe Paragraphen 10-14);

 

(b)

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen (siehe Paragraphen 15 und 16);

 

(c)

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird (siehe Paragraphen 17 und 18).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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