1.

Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

 

2.

Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

 

3.

Datum des Bestehens der Prüfung,

 

4.

Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,

 

5.

Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

 

6.

Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

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