Das Finanzvermögen bereitet auf der Ebene der Bilanz selbst keine besonderen Ausweisprobleme.

  • Finanzanlagen: Die Position Finanzanlagen wird in der IFRS-Praxis entweder gar nicht oder, wie von IAS 1.54 verlangt, lediglich in equity-Beteiligungen einerseits und übrige Finanzanlagen andererseits unterteilt.
  • Kurzfristige Forderungen: Im Umlaufvermögen ist die Bildung von separaten Posten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einerseits und übrige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte andererseits üblich.
  • Kurzfristig gehaltene Wertpapiere des Umlaufvermögens werden entweder mit in der Unterposition "Übrige Forderungen und Vermögenswerte" erfasst oder bei wesentlichen Beträgen als dritter Posten des Finanz-Umlaufvermögens aufgeführt.

Die relevanten Erläuterungen und Untergliederungen des Finanzvermögens finden sich demgemäß nicht auf der Ebene der Bilanz, sondern in den notes.

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