EuGH verurteilt Deutschland wegen zu hoher Nitrat-Werte im Wasser

Als Vorreiter in Sachen Umweltschutz gilt Deutschland in der EU nicht mehr. Neben anderen Umweltbaustellen wurden auch Nitrat-Grenzwerte an vielen Grundwassermessstellen über Jahre überschritten. Der EuGH gab jetzt der klagenden EU-Kommission Recht, welche die Bundesrepublik wegen unzureichender Bemühungen im Hinblick auf das Düngen in der Landwirtschaft und damit einhergehender Verletzung der EU-Nitratgrenzwerte erfolglos gerügt hatte.

Die EU wird immer aktiver in Sachen Umweltschutz.

Nun gibt es ein Urteil wegen des mehrfach schon monierten zu hohen Nitratwertes im Wasser.

Zu wenig gegen die Gewässerverunreinigung getan 

Das Urteil richtete sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, da diese in den vergangenen Jahren zu wenig gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat unternommen hatte.

  • Nitrate gelangen vor allem über das landwirtschaftliche Düngen ins Grundwasser.
  • Hohe Mengen schaden der Umwelt und können durch die Umwandlung von Nitrat zu Nitrit auch beim Menschen, vor allem bei Säuglingen, zu Gesundheitsproblemen führen.
  • Zudem gestaltet sich die Trinkwasseraufbereitung als schwierig, da das Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden muss.

Noch im Jahr 2016 deutliche Überschreitung der Nitratgrenzwerte von 50 mg/l

Aufgrund dieser Probleme sieht die EU-Richtlinie (91/676/EWG) einen Grenzwert von 50 mg/l vor, welcher in Deutschland laut dem Nitratbericht aus 2016 an mehr als einem Viertel der deutschen Grundwasser-Messstellen nicht eingehalten wurde.

  • Bereits 2013 hatte die EU-Kommission Deutschland angemahnt und die schlechte Wasserqualität gerügt.
  • Da die Kommission die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht als ausreichend erachtete, erhob sie schließlich 2016 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

EU-Urteil basiert auf alter Düngeverordnung – jetzige Verschärfungen ausreichend?

Auch nach Ansicht der EU-Richter hatte Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen und sie gaben den Rügen der EU-Kommission statt. Die Verfahrenskosten wurden daher der Bundesrepublik Deutschland auferlegt. Strafzahlungen könnten in einem zweiten Schritt folgen. Zwar bezieht sich das Urteil auf die Düngeverordnung in der Fassung von 2012, weshalb der Deutsche Bauernverband von „einem längst abgeschlossenen Kapitel“ spricht. Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 und somit nach Klagerhebung die Düngeregelungen  z. B. durch

Stickstoff-Obergrenzen,

längere Zeiten von Düngeverboten,

größere Abstände zu Gewässern

verschärft. Ob dies ausreicht, um die Grenzwerte in Zukunft einhalten zu können, sehen Kritiker jedoch skeptisch.

(EuGH, Urteil v. 21.06.2018, C-543/16).

Weitere News zum Thema:

EU sagt den Plastiktüten den Kampf an

EuG verbietet drei Pestizide wegen Bienensterben

Cross Compliance für Landwirte

Haufe Online Redaktion
Schlagworte zum Thema:  EU-Kommission, EU-Recht, Umweltschutz