Zoll verringert Mindestlohnkontrollen, trotzdem mehr Erfolg

Mit der Mindestlohneinführung kam 2015 für Unternehmen ein neues und existenzielles Compliance-Thema auf. Kontrolliert wird das Einhalten der Mindestlöhne durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die hat zwar zu wenig Personal, hat ihre Kontrollen aber mittlerweile taktisch ausgebaut und erzielt deshalb steigende Erfolge - trotz geringerer Kontrolldichte gibt es stärkere Effekte.

Die für Mindestlohn-Verstöße zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in 2016 weniger Unternehmen auf Verstöße gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert. Trotzdem ist gerade in diesem Bereich hohe Achtsamkeit unverzichtbar, um hohe Geldbußen und Haftung für Subunternehmer zu vermeiden.

Höhere Geldbußen wegen Mindestlohnverstößen

Trotz geringerer Kontrolldichte wurden in 2016 insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt auf das taktische Kontrollieren der Zollbehörden, etwa durch den Wechsel der im Fokus stehenden Branchen und Aufgreifen von Indizien, zurückzuführen.

Die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber ging von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Nachdem in 2015 zunächst stark risikobehaftete Branchen kontrolliert wurden, geht es dem Zoll verstärkt um das Aufspüren der "dicken Fische" unter den Unternehmern und sie wechseln die Branchenschwerpunkte.

Branchen mit rückläufigen Kontrollen

  • Stark rückläufig war in 2016 die Zahl der geprüften  Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %).
  • Auch im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %).

stärker in den Fokus rücken die Transport- und Logistikbranche oder die Wach- und Sicherheitsbranche.

Aufgedeckte Verstöße

Insgesamt leitete die FKS in 2016 126.315 Ermittlungsverfahren ein, davon 1.651 wegen Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze.

Die häufigsten Ermittlungsverfahren – insgesamt 122.769 – betrafen Leistungs­missbrauch, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländer­beschäftigung sowie Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten.

Die Summe der verhängten Geldbußen stieg von 43,4 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 48,7 Millionen EUR in 2016.

Schon die Zahlen sprechen dafür, dass die Behörden gezielter vorgehen und verstärkt anlassbezogen prüfen. Sobald es Auffälligkeiten gibt (Anzeigen, bereits auffällig gewordene Unternehmen, Beschäftigung von vielen Aushilfen und/oder Mini-Jobbern), ist der Prüfer nicht weit.

Effizientere Kontrollen

Ziel sei es, so machte schon früh ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums deutlich, die großen Betrugsfälle aufzudecken. Deshalb steigen auch im Verhältnis zur Kontrolldichte

  • die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren
  • sowie die Summe der Geldstrafen.

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Compliance und Mindestlohn

Hintergrund:

Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen.

Die Beamten der Hauptzollämter haben bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungen dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizeibeamten. Wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, sind sie verpflichtet, ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

Eine Ankündigung der Prüfung ist nicht erforderlich und würde in den meisten Fällen dem Prüfungszweck widersprechen.

Haftung: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können zu Geldbußen von bis zu 500.000 EUR führen. Zudem enthält § 13 Mindestlohngesetz auch eine umfassende Subsidiärhaftung, sodass auch bei Fremdvergabe von Aufträgen der Auftraggeber letztlich, wenn die Auftragnehmer insolvent werden, selbst für deren Subunternehmer, sollten diese gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, für eine Entgeltdifferenz haftet.

Außerdem drohen Sanktionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

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